Nicht?
Aha, und wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig?hier spielen eher die GUV, BG, und letztendlich eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung sowie die Zulassung der Helme für die auszuführenden Tätigkeiten eine Rolle.
Wie würde es sich verhalten, wenn der zuständige "Arbeitgeber/Unternehmer" das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bzgl. zu tragender PSA in einem Schriftstück zusammenfasst, dieses Bekleidungsordnung nennt und es seinen "Arbeitnehmern/Beschäftigten" zur Kenntnis und Anwendung gibt?