"2.4.4 Praktische feuerwehrtechnische Ausbildungsmaßnahmen sind nur im Rahmen der Jugendfeuerwehr und ohne Zeitdruck durchzuführen. Die Zusammenarbeit mehrerer Jugendfeuerwehren - auch ortsfeuerwehrübergreifend - ist grundsätzlich zulässig. Die Durchführung von Großübungen mit ernstfallartigem Charakter (z.B. Einsatz- oder Alarmübungen) ist mit dem Ausbildungsauftrag der Jugendfeuerwehr nicht zu vereinbaren und daher verboten."
Sehe ich so, da in dem Video ganz klar eine Einsatzübung zu erkennen war.