Ist es nicht so, das im DMO für Hand- und Fahrzeugfunkgeräte der Betrieb mit einer 3dB-Antenne in 1,5m über dem Boden (Fahrzeugdach von Großfahrzeugen wird geduldet.) max. erfolgen darf. Alles andere ist laut BDBOS dochnicht zulässig oder doch?
Ist es nicht so, das im DMO für Hand- und Fahrzeugfunkgeräte der Betrieb mit einer 3dB-Antenne in 1,5m über dem Boden (Fahrzeugdach von Großfahrzeugen wird geduldet.) max. erfolgen darf. Alles andere ist laut BDBOS dochnicht zulässig oder doch?
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