Hallo!
Puh...schwieriger Fall für mein humanes Rechtsempfinden.
Auf der einen Seite ist die Erhebung von derart vielen Verbindungsdaten sehr fragwürdig.
Auf der anderen Seite bin ich nicht in der Lage die Rahmenbedingungen ab zu schätzen, die offenbar die Staatsanwaltschaft zu diesem Schritt bewogte.
Auf der einen Seite:
Vor einigen Jahren war mal wieder ein Aufmarsch von Rechtsradikalen bei gleichzeitigem Aufmarsch mehrerer Gegengruppierungen (DGB, Kirchenverbände, Antifa usw.) hier in Dortmund. Wie seit Jahren üblich wurde die Marschroute der Rechten mal wieder von der Staatsgewalt vordiktiert und im Vorfeld geheim gehalten.
Und hups...dies mal nicht "irgendwo in der Nordstadt"...nö...rund 3000 Rechte die quasi direkt vor meiner Haustür her gelotst wurden.
Sicherlich wäre ich nicht erhoben davon, wenn der Staat meine Handydaten aufgrund dieser Aktion ausgewertet hätten, wo ich doch ganz brav geblieben bin.
Ausserdem wäre es heikel geworden mit "ganzer Funkzelle auswerten", da hier im Straßenzug auch einige besonders schützenswerte Personen (Steuerbarater, Wirtschaftsprüfer, diverse Anwälte und ein Notar) ihre Geschäftsräume unterhalten.
Auf der anderen Seite:
Vor noch viel längerer Zeit (Größenordnung 5-7 Jahre etwa, müsste ich bei Interesse des exakten Falls und Datums nochmal exakter meine Steueruntrlagen durchwühlen) ein anderer Fall um einige Dimensionen kleiner:
Als Journalist im (Auftrag des WDR/Lokalzeit) Dortmund wurde ich zu dem Fundort eines verlassenen Taxis geschickt.
Der Taxifahrer zu diesem Taxi wurde einige Stunden zuvor mit schweren Schußverletzungen auf dem Standstreifen der B54 aufgefunden.
Täter floh mit dem Fahrzeug was dann in den Morgenstunden in einer Wohnsiedlung gefunden wurde.
Da bei meinem Eintreffen das Taxi noch mit offener Fahrertür und laufenden Motor rum stand, und rundherum auffällig gelangweilte Gestalten (von denen ich zwei pers. kannte) in ihren Fahrzeugen saßen war klar:
Unauffällig weit hinten abparken und gucken was sich tut, denn Polizei macht in Zivil das selbe.
Es dauerte knapp 2 Stunden bis sich die Polizei uniformiert + Spusi-Trupp dort blicken lies.
In der Zwischenzeit meinte meine Mutter mit mir telefonieren zu müssen. Sie in Dillendorf bei Bonndorf, winziges Kaff in BW in Spuckreichweite zur Schweiz, ich knappe 300m hinter dem Taxi.
6 Monate später berichtete meine Mutter, das sie von Beamten Zuhause in diesem ländlichem Bergdörflein aufgesucht und befragt wurde zu diesem Telefonat und worum es dort ging.
Hat es mich gestört? Nö...ich habe direkt gelacht nach dem Motto "Wohw...nach nem halben Jahr! Boah sind die schnell!". ebenso amüsiert hat es mich das sich Beamte rund 650Km vom Tatort entfernt in dieser Sache bewegten, wogegen die Kriop Dortmund nichtmal 1Km zu mir gebraucht hätte..:-)
Im Gegenteil, ich finde das Mittel der Nahbereichsermittelung um Tatorte was den GSM-Verkehr angeht ein durchaus gerechtfertigtes Mittel, wenn es darum geht möglicher weise einen Menschen zu fassen, der kaltblütig andere Menschen über den haufen Ballert.
Was GSM-Verbindungsdaten und Bewegungsmuster angeht, würde ich es aber gerne sehen wenn die Nutzdatensätze vorsortiert werden würden.
Also exakte geographische Eingrenzung in "relevant" oder eben "unbeteiligter Anwohner, uninteressant".
Es geht aber nicht immer nur um "Schwarzfunken" (OWI).
Wenn man bei dieser OWI nämlich nebenher noch andere Tatbestände - egal ob bewusst oder unbewusst - erfüllt, können durchaus auch strafrechtlich relevante Dinge raus endstehen.
Wenn im Extremfall es soweit kommt das an einem Flughafen vermehrt kritische Situationen endstehen, weil im letzten Drittel des Landeanflugs die Landehilfe ausfällt, bis der Flughafenbetreiber und BnetzA *irgendeine* Funkanalge als Übeltäter aus macht - solch ein Fall kam mir letztens mal zu Ohren - kommt da noch eine kiloschwere Anklageschrift oben drauf.
Ebenso wie falschparken im Straßenverkehr nur solange eine OWI ist, wie man dieses nicht über einem Fußgänger tut. :-)
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser





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