Zitat Zitat von Koerbi
Wie ist das dann mit der Zulassung die diese Geräte ja nicht haben. Wenn die Personen von der Polizei in einer Verkehrskontrolle ruasgezogen werden müssen die doch bestimmt erklären wieso sie so ein FUG dabei haben, oder? Wie ist das bei Personen die ein FUG haben dürfen (KDT, AbtKDt, Stv. usw)

Gruß Koerbi
Ja, da kommt es auf die Situation an, würde ich sagen:

Entweder der Polizist gibt sich mit einem ggf. vorhandenen Nachweis zufrieden weil keine oder wenig Ahnung von der Materie, der der "Berechtigte" mit Sicherheit haben wird oder wenn der Polizist ausreichende Kenntnisse hat von der Materie, dann könnte es u.U. haarig werden. Dann wäre die Möglichkeit, dass das Gerät beschlagnahmt und der BNetzA zur Überprüfung zugeleitet wird. Aber dann wird es auch teuer...