Hallo!
Mitnichten...darfst gerne selber unter www.bnetza.de gucken...:
http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...ublicationFile
Wechgefallen ist hauptsächlich die Vorschrift der "fest installierten Antennen".
Es dürfen also gemäß dieser Allgemeinzuteilung aktuell auch Betriebsfunkgeräte unverändert (also mit abschraubbarer Antenne) zuteilungsgemäß betrieben werden.
Nur die Anforderungen die in der Zulassung stehen, müssen eben eingehalten werden.
...Sicherlich ist mir bekannt, das immernoch fast alle Freenet- und PMR446 Geräte in alter Form, also mit fester Antenne, verkauft werden. Aber das hat andere Gründe...:
Warum sollen die fernöstlichen Hersteller da plötzlich extra für den Deutschen Markt eine Buchse einbauen, welche einen unnötigen Materialwert verursacht, welche ein anderes Gehäuse, eventuell ein geändertes Platinenlayout erfordert?
Viel mehr liegt der Wechfall dieser "fest installierten Antenne" im Fallaufkommen:
Betriebsfunkgeräte waren auf Freenet und PMR446 eine seltenheit.
Damals war es auch möglich, jedoch musste die Funkwerkstatt eben die Antenne derart befestigen, das man sie ohne massive Beschädigung nicht mehr abnehmen konnte.
Die großflächige Abschaltung der MPT1327-Netze zur entgültigen Insolvenz der Dolphin Telecom hat hingegen über Nacht tausende Handfunkgeräte zu Briefbeschwerern verwandelt.
Viele Bündelfunkkunden haben darauf ihre Geräte verscherbelt (eBay), andere haben sich diese für Betriebsfunk (Wanderfrequenzen, Kleinfunk oder regionale Gemeinschaftsfrequenzen) umprogrammieren lassen.
Wieder andere, welche keine weiteren Gebühren zahlen wollten, haben sich die Geräte eben auf PMR446 programmieren lassen und funken damit heute noch.
Kurz darauf ist die "fest montierte Antenne" aus der Allgemeinzulassung ersatzlos raus gefallen.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser