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Thema: Baurecht und Feuerwehrstandorte

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  1. #1
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    Ort B bleibt so wie er ist, die sind nicht betroffen. Es geht um unsere Ortswehr und die Nachbarwehr (hier ist Ort A gemeint). Mit Wehr A werden wir nie alarmiert, dort sind wir erst im 2ten Alarm mit drin (ausgenommen VU). Bei uns sind alle Ortswehren nicht groß. Es gibt 5 Standorte, im Schnitt um die 2 Fahrzeuge pro Standort, wir haben 1 Fahrzeug. Vllt. klingt es für euch ja sinniger uns und Wehr B zusammen zu legen (weil wir immer zusammen ausrücken) - wird aber auch nicht gemacht. Lieber legt man uns mit Ort A zusammen, mit der Begründung: demographische Entwicklung. Wenn das aber passiert, nimmt sich die Gemeinde jede Möglichkeit, andere Wehren zusammen zu legen. Weil es einfach von der Geographie dann nicht mehr klappt. Uns wurde der Standort in der Mitte zugesichert, auf einmal ist das Geschichte, und wir sollen (wie immer in politischen Angelegenheiten) klein bei geben. Das ganze auf einmal ganz schnell, weil wir ja keine Zeit haben (Projekt war aber 5 Jahre tot...). Arbeit gibts in unserer Gemeinde eigentlich wenig, ein paar kleinere Betriebe, in denen aber nur sehr wenige Feuerwehrangehörige arbeiten.
    Geändert von Superyoshi (14.05.2011 um 11:44 Uhr)

  2. #2
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    Ich habe da erstmal etwas Verständnisschwierigkeiten....

    Also... in Ort B soll ein Kurbad mit Hotel erbaut werden.
    Ort B hat eine eigene Ortswehr. Ihr (Ort C) sollt mit Ort A zusammengelegt werden, obwohl Ihr bisher mit Ort B zusammen alarmiert werdet.

    Faktisch ändert sich also damit die Zusammengehörigkeit von C+B zu C+A, oder es werden (wie bisher) C+B alarmiert, somit also C+A+B.

    Soweit richtig?

    Wo sollte denn das Gerätehaus eigentlich hin?
    Zwischen A und B und Ihr als eigene Wehr C?
    Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und B?
    Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und A oder B und A?

    Sollen im neuen GH in A beide Ortwehren als "Raumgemeinschaft" untergebracht werden, aber organisatorisch getrennt bleiben?

    Ich kenne das Fw-Gesetz im Saarland nicht, gehe aber davon aus, dass auch dort die Hilfsfrist von 15 Minuten gilt. Diese Frist wird eingehalten, da ja die Wehr B, am Ort des Kurbad, bestehen bleibt.

    Wenn nun das neue Gerätehaus in A stehen soll und Ihr dann 4 km Anfahrt habt, so kommen die Mitglieder aus C nicht mehr auf das erste Fahrzeug in A, sondern auf das das zweite oder dritte (wenn ich davon ausgehe, das Ihr aus C komplett, also mit eurem einen Fzg. umzieht).

    Eine Anfahrt von 4km ist völlig legitim. Oder habt ihr Angst nicht mehr alarmiert zu werden? Im Zweifel könnt Ihr sowieso nichts machen. Der Bürgermeister (bzw. Gemeinderat) stellt die Feuerwehr auf. Wenn sie gesetzeskonform bleiben (z.B. Hilfsfrist) können sie die Standorte frei wählen. Einzige Möglichkeit für Euch:

    Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seinen Betrieb beschließt, könnt Ihr kündigen.
    (Sorry, ich bin gerade in Arbeitsverhältnisse abgerutscht...)

    Also für Euch als Freiwillige Feuerwehr:
    Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seine Feuerwehr beschließt, könnt Ihr austreten.

    (Huch, die beiden Texte oben ähneln sich aber auch verdammt....)
    Fällt Euch was auf? Auf seiner Arbeitsstelle würde auch keiner den Firmeninhaber verklagen, wenn er die Werkhalle 4km verlegt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hallo,
    ja das ganze ist etwas schwierig zu verstehen, gebe ich zu.
    Wir (Ort C) werden aktuell mit Ort B (Kurbad, Hotel...) zu Zug-Einsätzen zusammen alarmiert. Mit Ort A (mit denen sollen wir zusammen gelegt werden) haben wir eigentlich fast nichts zu tun. Wir fahren nach B, und umgekehrt genauso. Nochmal: die Zusammenlegung an sich ist ok, wir verstehen das ganze ja auch. Was uns eben stört:
    Gerätehaus soll mitten in den Ort A. ANGEBLICH sollen wir Eigenständig bleiben, doch bezüglich dieses Themas hat man sich schon auf gemeinsamen Sitzungen verplappert. Also gehen wir davon aus, wenn wir dort oben sind, ist unsere Abteilung Geschichte. Der Standort birgt aus unserer Sicht auch viele Nachteile: es ist zwar Bauland (für Einfamilienhäuser), ABER es sind massive Erdarbeiten notwendig. Außerdem ist das Grundstück dort halb so groß wie der geplante Standort in der Mitte. Für knapp 80 Aktive stehen 20 Parkplätze zur Verfügung, Erweiterungen bzw. Anbauten sind hier völlig ausgeschlossen. Grundstückspreise erheblich hoch (Bauland).
    Es gibt noch einen potentiellen Standort bei uns am Ortsrand. Diesen Standort möchte man anscheind nicht prüfen. Das ganze ist aktuell noch Ackerland (sehr geringe Grundstückpreise, Bauerwartungsland), Grundstück ist viel Größer, dort ist noch viel Potential vorhanden. Wir möchten jediglich, dass diese Standort geprüft wird. Doch dieser Schritt wird kategorisch abgelehnt, mit schwammigen Begründungen. Der Gemeinderat entscheidet sich wohl für die günstigste Variante, und das möchte man anscheind nicht. Dieses Vorgehen kann man hier schon länger beobachten. Schule dicht, Kirche wird im Winter nicht mehr geheizt, Kindergarten wollen se dicht machen (obwohl am besten besucht in der Gemeinde) und nun noch die Feuerwehr dicht.
    Wir wollen jediglich, dass dieser Standort geprüft wird, deswegen suchen wir nach Argumenten, Gesetzen, alles was uns hilft.
    Abgesehen davon, dass die Zusammenlegung geographisch gesehen Schwachsinn ist. Man nimmt sich nach diesem Schritt jede Möglichkeit andere Wehren zusammen zu legen, weil es geographisch einfach nicht machbar ist. Deswegen zählt für mich das Argument: demographische Entwicklung nicht. Denn diese Entwicklung macht vor den anderen Wehren der Gemeinde nicht halt!

    Hilfsfrist liegt meines Wissens nach hier bei 8 Minuten.
    Geändert von Superyoshi (14.05.2011 um 22:29 Uhr)

  4. #4
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    Nochmal: Gibt es einen Brandschutzbedarfs und Entwicklungsplan?

    Falls nein würde ich an Stelle der Feuerwehr darauf drängen einen erstellen lassen bevor Fakten in Beton gegossen werden.

    Rechtsgrundlage Saarland: hier
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Was da wohl drinstehen würde...

  6. #6
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    Ja, den gibt es seit 2007. Soweit ich weiß, wurde dort das Kurbad etc. noch nicht berücksichtigt. Wir haben ja grundsätzlich nichts dagegen (gegen die Zusammenlegung von Wehren). Wir bekommen ein modernes neues GH (naja... 300.000 Euro Eigenleistung ist auch nicht wenig), besser als ein Anbau, der in ein paar Jahren auch nicht mehr reicht.
    2007 haben waren wir alle für: GH soll in die Mitte (grüne Wiese). So hat wenigstens jede Wehr die A-Karte gezogen (bezgl. Anfahrt, JF usw.). Es geschah 2 Jahre lang nichts, kurz vor den Landtagswahlen wurde man nochmal aktiv, das Projekt wurde überall (Innen- und Umweltministerium) für gut befunden. Es fehlte noch an ein paar Unterschriften, dann hätte es losgehen können, nur wenn man sich darum nicht kümmert, wird daraus auch nichts. Dann kamen die Landtagswahlen, das Umweltministerium wurde Grün, schon war der Plan Geschichte. Dann gabs wieder 2 Jahre (fast) Stillstand, bis jetzt. "Wir haben keine Zeit" - "Die Zeit arbeitet gegen uns" - "Wir benötigen eine schnelle Lösung" - "Ach wir bauen in Ort A, das ist die schnellste LSG" - "Ja die Möglichkeit in Ort C - neeeeee".

  7. #7
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    ...Wir bekommen ein modernes neues GH (naja... 300.000 Euro Eigenleistung ist auch nicht wenig)...
    Ihr als Feuerwehrleute wollt jetzt aber nicht selber mit Hand anlegen beim Bau, sondern die kommunalen Einrichtungen/Firmen (Bauhof, Hoch-/Tiefbauamt, eigener Dachdeckerbetrieb...) verzichten der Gemeinde gegenüber auf die Vergütung/Gebühren, oder?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Doch, wir Feuerwehrleute sollen die Eigenleistung bringen. Ob wir es machen, eher nicht.

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