Für Hessen ist das im HBKG §7 nachzulesen:

(2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.


(3) Andere Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Das für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständige Ministerium kann nach Anhörung einer Stadt die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr anordnen, wenn dies in der Stadt durch die Ansiedlung besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe, die Art der Bebauung oder wegen anderer besonderer Gefahren erforderlich ist.


(4) Städte ohne Berufsfeuerwehr können Feuerwehreinheiten mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen.
Gruß Joachim