Soweit ich informiert bin, ist es in Schleswig-Holstein erst ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Pflicht, eine BF einzurichten.
Soweit ich informiert bin, ist es in Schleswig-Holstein erst ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Pflicht, eine BF einzurichten.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Das wird ladläufig so angenommen, ist aber nicht korrekt:
Gruß,Zitat von Landesbrandschutzgesetz Schleswig-Holstein
Funkwart
PS: Einzige Ausnahme von dieser Regelung ist die Stadt Norderstedt, die vom Innenministerium eine Sondergenehmigung hat, keine BF unterhalten zu müssen, obwohl sie >80000 EW hat. Dies geht nur, weil unter Beweis gestellt wurde, dass dort eine FF installiert ist, die in vollem Umfange die Anforderungen der Stadt Norderstedt abdeckt.
Für Hessen ist das im HBKG §7 nachzulesen:
Gruß Joachim(2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.
(3) Andere Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Das für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständige Ministerium kann nach Anhörung einer Stadt die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr anordnen, wenn dies in der Stadt durch die Ansiedlung besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe, die Art der Bebauung oder wegen anderer besonderer Gefahren erforderlich ist.
(4) Städte ohne Berufsfeuerwehr können Feuerwehreinheiten mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen.
In NRW gibt es in vielen Regionen auch die hauptamtlichen Wachen der freiwilligen Feuerwehren, die indirekt eine BF sind, da sie teilweise rund um die Uhr Besatzungen für bis zu 4 Fahrzeuge (1 Zug) vorhalten. Meist resultiert dies auch aus den vorgegebenen sog. Schutzzielen von - ich glaube - 8 Minuten.
Wenn diese Schutzziele nicht eingehalten werden können dann greift da auch ab und zu mal die Bezirksregierung ein und fordert diese "kleinen BFs".
Hier könnte Ihre Signatur stehen.
Hallo,
Wir haben bei uns in Siegen auch einen hauptatmliche Wachbereitschaft, die rund um die Uhr Personal für einen Löschzug inkl. Sonderfahrzeug und Rettungsdienst stellt. Zudem wird auch ein Einsatzleitdienst vorgehalten. Man könnte meinen, das es sich hierbei schon um eine BF handelt. Ist aber nur eine hauptamtliche Wache für den Innerstädtischen Bereich (ausgenommen Sonderfahrzeuge). Andere Stadtteile werden durch freiwillige Einheite abgedeckt.
Hi,
Hauptamtliche Wachen sind ebend KEINE BF, auch keine kleinen...
Der Kollege vom Niederrhein hat dazu ja schon was geschrieben.
Eine BF ist ebend mehr als nur eine Ansammlung von Hauptamtlich dienstleistenden Feuwehrbeamten. Es geht dabei mehr um die Verwaltungsstruktur als um die Beschäftigungsverhältnisse.
Eine Hautamtliche Wache ist ein Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr dessen Dienstleistende als Beamte eingestellt sind. Sie ist aber komplett in die Freiwillige Struktur eingebunden und fest dem (oft) freiwilligen STBI/STBM unterstellt/Weisungsgebunden.
Sie dient nur der Einhaltung der Schutzziele. Höchste BErufliche Kraft ist in der Regel WAF oder ähnlich.
Bei einer BF ist neben einer Anzahl Feuerwehrindianer auch der ganze Führungsstab Hauptberuflich. Stadtbranddirektor, Vertreter, Sachgebietsleiter usw...
GRuß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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... vielen Dank für die Informationen, ist mir alles absolut unbekannt gewesen... %-/
Ich hätte wohl besser die Abkürzung BF in Anführungsstriche setzen sollen oder gleich einen Wikipedia-Link einfügen sollen.. oder beides...
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