Das wird ladläufig so angenommen, ist aber nicht korrekt:
Zitat Zitat von Landesbrandschutzgesetz Schleswig-Holstein
§ 7
Berufsfeuerwehr

(1) Städte mit mehr als 80000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen, andere Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Abweichungen von der Pflicht zur Aufstellung der Berufsfeuerwehr bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums.

(2) Der Berufsfeuerwehr können der Rettungsdienst und die Verwaltungsaufgaben im Katastrophenschutz übertragen werden. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr dürfen, soweit sie Einsatzdienst leisten, andere Einrichtungen ihres Trägers weder leiten noch darin beschäftigt werden.

(3) Die Leitung der Berufsfeuerwehr ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Stadtgebiet verantwortlich. Sie berät die Stadt in allen Fragen des Feuerwehrwesens und, soweit übertragen, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Gruß,
Funkwart

PS: Einzige Ausnahme von dieser Regelung ist die Stadt Norderstedt, die vom Innenministerium eine Sondergenehmigung hat, keine BF unterhalten zu müssen, obwohl sie >80000 EW hat. Dies geht nur, weil unter Beweis gestellt wurde, dass dort eine FF installiert ist, die in vollem Umfange die Anforderungen der Stadt Norderstedt abdeckt.