In NRW ja.
So dass sie den feuerwehrspezifischen und allgemeinen Grundsätzen der öffentlichen Hand entspricht. Im Detail wird man da eine Menge individuell regeln und mit der Aufsichtsbehörde abstimmen können.und wenn ja, in welchem Umfang die Organisation auszusehen hat.
Nein, gemäß FSHG wirkt sie mit (was Spielraum lässt).Muss die Berufsfeuerwehr in kreisfreien Städten den Rettungsdienst übernehmen
s.o.oder kann dieser an andere Hilfsorganisationen abgegeben werden?
Da Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst in diesem Fall identisch sind, kann man das nicht abgeben, sondern ggf. HiOrgs (bzw. deren marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaften) oder sonstige Unternehmen beauftragen. Für die praktische Umsetzung gibt es ein weites Feld an Möglichkeiten.
In den Regelrettungsdienst?In wie weit werden Katastrophenschutzeinheiten eingebunden?
Im Katastrophenschutz (bzw. bei der Bewältigung von Großschadensereignissen) grundsätzlich ähnlich wie in Kreisen.
Der Leiter der Berufsfeuerwehr ist automatisch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt, bei einer hauptamtlichen Wache ist der Leiter der hauptamtlichen Wache ggf. dem ehrenamtlichen LdF unterstellt. Hauptberufliche, verbeamtete Kräfte haben beide.Welche Vorteile birngt es mit sich, wenn kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr unterhalten und wäre es theoretisch auch mit einer hauptamtlichen Wachbereitschaft getan?
Ansonsten kommt das sehr auf den spezifischen Fall an, im Endeffekt gibt es in NRW sehr kleine BF und sehr große FF mit hauptamtlicher Wache.