Mit der Formulierung: "... Als THW haben wir da auch eigene Kanäle für (je nach Bundesland unterschiedlich)" hat er sich sicherlich nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Ich wiederhole es aber gern noch einmal.
Das THW hatte nie eigene dem THW gehörende 2m- oder 4m-Band-Kanäle.
Wenn das THW auf irgendwelchen Kanälen dauerhaft Betrieb machen konnte, waren dies immer die nur von anderen Institutionen zur Mitbenutzung überlassenen Kanäle.
Ich kenne das Papier.
Bei diesen beiden Kanälen handelt es sich ebenfalls nicht um THW-Kanäle.
Diese wurden seinerzeit in Niedersachsen in etwa den 70ger Jahren vom Land dem THW und dem DRK zur gemeinsamen Nutzung überlassen.
Ein überlassener Kanal ist aber kein Eigentum. Die Nutzung kann jederzeit untersagt werden.
Wenn der Kai denn aber schreibt, dass es weitere Möglichkeiten gab, zusätzliche Kanäle zu verwenden, dann liegt er richtig.
Es gab/gibt für den bewanderten S6 beim THW so einige Möglichkeiten auf dem kurzen und schnellen Weg legal zu Kanälen zu kommen. ;)