@ All:
Danke für die Antworten.
@ All:
Danke für die Antworten.
MfG
brause
Tach !!!
Kai Stollberg, (THW Oldenburg, Niedersachsen) hatte hier im Forum am 28.03.2006 mal geschrieben:
Geht um Kanäle für Relaisbetrieb:
"... Als THW haben wir da auch eigene Kanäle für (je nach Bundesland unterschiedlich). Des weiteren dürfen wir nach Rücksprache noch Kanäle von der Bundespolizei mitbenutzen. Weitere Kanäle sind im Einsatzfall kein Problem und i.d.R. mit einem Telefonanruf möglich..."
Evtl. kann er mehr zu dem Thema beitragen.
Er hätte auch ein Papier mit einem zusätzlich zu den Kanälen (2)49 + (2)51 in Niedersachsen dem THW zugewiesenen 2m-Kanal , auf dem auch Relaisbetrieb "erlaubt" sei ...
Gruß
Bastel
Mit der Formulierung: "... Als THW haben wir da auch eigene Kanäle für (je nach Bundesland unterschiedlich)" hat er sich sicherlich nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Ich wiederhole es aber gern noch einmal.
Das THW hatte nie eigene dem THW gehörende 2m- oder 4m-Band-Kanäle.
Wenn das THW auf irgendwelchen Kanälen dauerhaft Betrieb machen konnte, waren dies immer die nur von anderen Institutionen zur Mitbenutzung überlassenen Kanäle.
Ich kenne das Papier.
Bei diesen beiden Kanälen handelt es sich ebenfalls nicht um THW-Kanäle.
Diese wurden seinerzeit in Niedersachsen in etwa den 70ger Jahren vom Land dem THW und dem DRK zur gemeinsamen Nutzung überlassen.
Ein überlassener Kanal ist aber kein Eigentum. Die Nutzung kann jederzeit untersagt werden.
Wenn der Kai denn aber schreibt, dass es weitere Möglichkeiten gab, zusätzliche Kanäle zu verwenden, dann liegt er richtig.
Es gab/gibt für den bewanderten S6 beim THW so einige Möglichkeiten auf dem kurzen und schnellen Weg legal zu Kanälen zu kommen. ;)
Geändert von Laurin88 (13.02.2011 um 20:41 Uhr)
In Bayern sind folgende 2-Meter-Kanäle für die Nutzung durchs THW vorgesehen:
34 U/W (Betriebskanal KatS)
25 U/W (Ausweichkanal)
31 U/W (Zusammenarbeitskanal)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)