Zitat von LST-82 Der Mann gab an, dass er einen Funkscanner besitze und beim Abhören des Funkverkehrs die Überprüfung seiner Person mitbekommen habe. Nur gut das er kein Wouxun / Rexon oder ähnliches hatte, sonst hätte er wohl noch persönlich Auskunft über seine Person gegeben!
Gruß Angriffstrupp Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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