Moin aus der Mitte Schleswig-Holsteins!

Ohne hier den Kloogschieter raushängen lassen zu wollen: Ein privat erworbener Meldeempfänger ist, wenn er privat auf die Fw-RIC und den Alarmierungskanal programmiert wird, rein juristisch eine für den Empfang dieser Meldungen nicht bestimmte Funkanlage und verstößt damit gegen das Telekommunikationsgesetz. Also bitte vorsichtig mit sowas sein und das Gerät von der zuständigen Stelle programmieren lassen und am besten ebenfalls bescheinigen lassen, dass das Gerät für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Sollte ja kein Problem sein.

Gruß,
Funkwart