172,240 Mhz im OB
167,640 Mhz im UB
Alles klar...
Vielen Dank
Moin aus der Mitte Schleswig-Holsteins!
Ohne hier den Kloogschieter raushängen lassen zu wollen: Ein privat erworbener Meldeempfänger ist, wenn er privat auf die Fw-RIC und den Alarmierungskanal programmiert wird, rein juristisch eine für den Empfang dieser Meldungen nicht bestimmte Funkanlage und verstößt damit gegen das Telekommunikationsgesetz. Also bitte vorsichtig mit sowas sein und das Gerät von der zuständigen Stelle programmieren lassen und am besten ebenfalls bescheinigen lassen, dass das Gerät für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Sollte ja kein Problem sein.
Gruß,
Funkwart
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Mal im ernst,
fragt euch euer Kdt. nach jedem Alarm ob man mit seinem Dienstmelder alarmiert worden ist??? :-)
Ich denke mal solange jeder nur zum Einsatz fährt wenn auch seine Schleife/Ric alarmiert wurde, wird das doch in Ordnung gehen.
Das andere Thema ist dann mit dem Anmelden usw...
MfG
HLF 49/1
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