Super - auf deine Antwort als Kommunal(rechts)fuchs an forderster Front hab ich gehofft ;-). Danke!
Super - auf deine Antwort als Kommunal(rechts)fuchs an forderster Front hab ich gehofft ;-). Danke!
Es gibt auch "Quasi-Werkfeuerwehren", die in öffentlicher Hand sind, allerdings in Trägerschaft des Landes. Das ist z. B. bei den "Werk-"Feuerwehren der Unikliniken in Köln und Münster der Fall.Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
Ja ok. Mir gehts darum, der Jugendfeuerwehr den Unterschied zu erklären (öffentlich/nicht öffentlich). Ich denke da sollte mans nicht zu kompliziert machen und das so wie oben erklären, oder was meinst du?
Jo, öffentlich ist halt alles, was in öffentlicher Trägerschaft ist. Dass das die Gemeinden und Städte sind, trifft in erster Näherung sicherlich zu. Öffentliche Feuerwehren des Landes und des Bundes sind da zunächst zu vernachlässigen.
Wo würde denn eine Bundeswehr-Feuerwehr dazugehören?
Du hast die Pflichtfeuerwehr vergessen.
Die Bundeswehrfeuerwehr fällt so richtig unter keiner dieser Aspekte.
http://www.bevoelkerungsschutz-porta...wehr_node.html
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ja, die PF hatte ich schon für mich unter öffentlich eingeordnet, gibts in Sachsen aber auch keine, aber trotzdem danke :-). Der Link ist gut :-).
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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