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Thema: Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung
    Auf jeden Fall.

    Der von dir beschrieben GF ist das beste Beispiel für die geballte Inkompetenz einer Führungskraft, welche leider immer mehr Einzug in diese Reihen erhält. Das selbe gilt für die Wehrführung.

    Ich finde es Verantwortungslos und gefährlich, aber solche "Querschießer" gibts immer und das bekommt man aus denen auch nicht so einfach raus.
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  2. #2
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    Wenn er Frührentner ist dann würde ihm doch schon bescheinigt das er Arbeitsunfähig ist.

    Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
    (Ist zwar bissel krass aber so ist es.)

    Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.

    Wenn man so krank ist, ist man im Feuerwehrdienst eine Gefahr für andere.

  3. #3
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
    (Ist zwar bissel krass aber so ist es.).
    Eine interessante Aussage welche mich zur Zeit selbst beschäftigt. Mich hat der Feuerwehrdienst (unter anderem) krank gemacht. Zur Zeit kuriere ich das sog. "Burn Out" aus. Für die psychische Genesung ist aber sozialer kontakt sehr wichtig, außerdem sinnvolle Beschäftigung. Ich will also wieder als Ausbilder tätig werden. Nach obiger Aussage darf ich das nicht? Als EL werde ich wohl die nächste Zeit nicht taugen, das sehe ich ein! Aber als Maschinist?
    Diese Fragen beschäftigen übrigens auch einige meiner Ärzte, sind also so leicht nicht zu beantworten.

    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.
    Ist es wirklich Aufgabe und Verantwortung des Ausbilders hierrüber zu entscheiden? Sicher, wenn während des TM-Lehrganges deutlich wird, das der Kamerad weder Prüfung noch Lehrgang entsprechend absolvieren kann, so ist der Ausbilder zum Handeln verpflichtet, aber pauschal eine Teilnahme am Lehrgang verweigern???? Ich persönlich würde mir den Mann/die Frau erst einmal selbst anschauen wollen.

    Zum eigentlichen Fall möchte ich noch eines sagen: Mir würde es auch keine Freude machen solche Leute auszubilden. wegen der Behinderung? NEIN! Aber wegen der Aussage "Ich mach nur TM und sonst nix"... Das sieht mir schwer nach Stammtisch-Feuerwehrler aus! Und die bilde ich wirklich nicht so gerne aus.

    @firefraggle: Gibt es bei Euch nicht vielleicht eine "Altersabteilung"? Einige hiesige Feuerwehren haben das, hier treffen sich die altgedienten Feuerwehrleute jehnseits der 60. Sie kümmern sich um Feste, und im Einsatz wird Kaffee gekocht. So etwas wäre doch was für den Kameraden!
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  4. #4
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    Sage ja auch nicht das wenn man krank wird aus der Feuerwehr aussteigen soll.

    Nein vielmehr an Übungsdiensten und so teilnehmen und es gibt noch viele Hilfsarbeiten die man tätigen kann in der Feuerwehr.

    Aber leute die Krank geschrieben sind haben im Einsatzdienst nichts zu suchen.

    Ich habe auch ein fall von Burn Out in der Familie daher ist mir bekannt das eine kleine Überreizung zu einem kompletten ausfall führen kann, also auch nicht als Maschinist kann man jemand damit einsetzen da eine Einsatzfahrt noch mehr Streß bedeutet als eine fahrt im privat PKW.

    Es ist sicher nicht die aufgabe eines Ausbilders sowas zu entscheiden aber so wie die körperlichen Einschränkungen beschrieben würden ist diese Person nun einfach mal nicht tauglich für den aktiven Feuerwehrdienst.

    Spätestens beim Pumpen schleppen, Schläuche ausrollen, Leitern aufstellen etc. wird er die Ausbildung abbrechen müssen.
    Ein Platz also sinnlos vergeben in der Ausbildung, vielleicht wollte jemand anderes zum Lehrgang es war nur kein Platz mehr frei.

  5. #5
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    Bei uns gibt es drei Abteilungen:
    1. Aktive
      Hier sind alle aktiven, einsatzbereiten Kameradinnen und Kameraden zwischen 17 und 55 Jahren. Anwesenheitspflicht bei allen Diensten. Je nach besuchten Lehrgängen die entsprechende Einsatzschutzkleidung.
    2. Reserve
      Hier sind alle einsatzbereiten Kameraden von 55 bis max. 65 Jahren. Anwesenheitspflicht bei Diensten nesteht nicht, ist aber ausdrücklich erwünscht. Einsatzkleidung je nach besuchten Lehrgängen.
    3. Ehrenabteilung
      Hier sind alle ehemaligen Aktiven, die entweder ab dem 60. Lebensjahr den Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung stellen können, sofern sie noch einsatztauglich sind.
      Ab dem 65. Lebensjahr geht man automatisch in die Ehrenabteilung. Keine Dienstpflicht, aber immer zwecks Kameradschaftspflege gerne gesehen. Nur noch die Uniform als "Ausrüstung".
      Sollte man unfall- oder arbeitsbedingt nicht mehr einsatzfähig sein, kann der Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung gestellt werden.

    Alle drei Gruppen haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht.

    Ich denke, der betreffende Kamerad (?, bei seiner Einstellung...) passt in keine der drei Gruppen.
    Er ist meiner Meinung nach nicht einsatztauglich! Seine Einstellung lässt zu wünschen übrig.
    Für die Reserve ist aber auch die Einsatztauglichkeit notwendig.
    Um in die Ehrenabteilung zu kommen, muss er aktives Mitglied der Einsatzabteilung gewesen sein, das ist aber nicht der Fall.

    Manche Wehren bieten noch die passive Mitgliedschaft an. Dann zahlt man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, hat in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und hat weder Einsatzkleidung, noch Uniform. Also quasi "Freund und Förderer".
    Vielleicht wäre das ja was für die Person...

    k-serv, Deine Situation rührt mich an (keine Ironie, ich weiß nur gerade nicht, wie ich es anders schreiben soll).

    Aber bei Dir ist die Situation in meinen Augen eine deutlich andere. Du hast Deine Lehrgänge besucht und Dich sicher in vielen Einsätzen, Wettkämpfen und Übungen verdient gemacht. Und, Du schreibst von Ausbildertätigkeit, das kann man nicht hoch genug bewerten. Dienst- und Einsatzbereitschaft für sich ist ja schon gut, aber darüberhinaus noch weitere Freizeit "zu opfern" um Nachwuchs auszubilden, ist ein zusätzliches Engagement, welches sicherlich eine erweiterte Betrachtungsweise nach sich ziehen muss.

    Man darf allgemein derartige Fälle nicht pauschalisieren, es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber der vom TO geschilderte Fall ist für mich eindeutig.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Das Problem ist nun, daß man nach dem Gleicheitsgrundsatz vorgen muß. Nur diesen einen FA dazu zu zwingen eine entsprechende arbeitsmedizinische Freigabe zu erlangen bringt Probleme mit sich. Wenn dann von allen! Es wäre natürlich schön wenn dies überall Standard wäre.

    Als Ausbilder kann man sich sicher weigern jemanden auszubilden. Läuft aber (je nach eigener Stellung) auf eine ganz oder gar nicht Geschichte heraus.

    In wessen Auftrag erfolgt denn die Ausbildung? Ich würde zumindest von diesem Verlangen, daß er mir bescheinigt, daß die TN die erforderliche gesundheitliche Eignung haben. Regt in diesen Kreisen zum Denken an... ;-)


    @marka
    Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?

  7. #7
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    Zitat Zitat von madhef Beitrag anzeigen
    @marka
    Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?
    In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.
    Das ist eine Sache der Kameradschaft und Identifikation mit der Sache.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.
    Aber ich das wäre kein MUSS.

    Also werden dann diejenigen, die nicht die 40 Stunden erreichen nicht mehr eingesetzt - richtig? Also wozu diese FA dann als Reserve bezeichnen?

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