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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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  2. #2
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  3. #3
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    welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
    ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??

  4. #4
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    Das Recht eine rote Ampel überfahren zu dürfen? (Soll es auch für Fußgänger und Fahrradfahrer geben) Oder eine Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren? Oder ne Fußgängerzone? Oder den Radweg auf der falschen Seite zu benutzen. Oder..

    Ich meine jetzt so prinzipiell. Dass das viele auch ohne Einsatz machen, ist mir durchaus bewusst :p
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    also alles was eh jeder Radfahrer eh meistens macht ;)
    dafür brauch ich kein Schild am Rad :)))))

  6. #6
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    Paffenholz hat es mit seinem Foto schon ganz gut getroffen, denke ich ;-)

    Also ich hab für Einsatzfälle eine Warnweste mit einem "Feuerwehr" Rückenschild hinten drauf. Das dient dem Zweck, dass ich in der Dunkelheit besser gesehen werde und dass die Leute eventuell etwas mehr Verständniss haben, wenn ich eilig über die rote Fußgängerampel fahre.
    Ein sinnvolles Mittel ist sicherlich auch ein sog. "Fahrradhelm". Wenn du tatsächlich von deinen Sonderrechten gebrauch machen möchtest, würde ich dir den nur wärmstens empfehlen!
    Diese Sonderrechte sind aber als Radfahrer nur sehr beschränkt. Ich würde dir empfehlen als Radfahrer vorsichtig zu fahren. Du ziehst den kürzeren, auch mit Sonderrechten.

    Was Überhose meint ist, dass es den Leuten im Prinzip recht egal ist, dass du den Radweg falschrum längs fährst, weil du einen Feuerwehreinsatz hast, deswegen ist es eigentlich unnötig. Das Gleiche gilt für das Auto. Dort darfst du sowieso nur Sonderrechte anwenden, wenn du dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigst.

  7. #7
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    sehr nützliche info vielen dank:)

    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
    ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??
    naja also grundsätzlich will ich keine in anspruch nehmen weil ich eh mit dem fahrrad unterwegs bin und eh nur nebenstraßen fahre im einsatzfall (zumindest von zu hause aus...) mit dem fahrrad bin ich recht schnell...ich erreiche immer das erste auto das raus geht also sag nich ich wäre langsam;):)

    das mit dem schild war eher in die richtung gemeint dass die anderen sehen dass ich im einsatz bin und dann vllt. verstehen weshalb ich sie zum beispiel mal auf dem bürgersteig rechts überhole oder so...aber naja is ja auch egal...
    das feuerwehrfahrrad wird wohl eher nicht zugelassen sein oder?:D

  8. #8
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    genau das meinte ich, wenn mich ein Fahrrad rechts auf dem Bürgersteig überholt,dann ist das eher normal als was besonderes. deshalb brauchst du dabei sicher keine Kennzeichnung.

  9. #9
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    also bei uns in der feuerwehr nutzen einige ein motorrad um zur feuerwehr zu kommen... die tragen alle ne warnweste mit aufschrift "feuerwehr" und vorne an der scheibe auch was mit feuerwehr, laut dere erfahrung bringt das einiges...

    einige erzählen zum beispiel, das autos halte obwohl sie vorfahrt haben, autos an der roten ampel stehen bleiben und sie vorbeiwinken...

    natürlich trotzdem vorsichtig fahren, aber laut deren bringt es wirklich was...


    mfg flo

    p.s. das mit den blöden antworten kenn ich, einfach ignorieren ;-)

  10. #10
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    Warnwesten und ne gute Klingel

    Servus,

    ich fahre auch öfters mit dem Fahrrad zum Gerätehaus. Dabei hab ich immer meine KNALLGELBE Warnweste mit der Aufschrift "FEUERWEHR". Damit die verduzten Passanten zumindest verstehen und nicht denken ich bin ein Fahrradkurier ;-).

    Die seeeeeehr laute Farradklingel bewirkt (rechtzeitig eigesetzt) auch wunder. Nur bitte nicht direkt hinter der alten Dame anfangen - das könnt ins Auge gehen.

    Ansonsten gute Fahrt - und Unfallfrei.

    P.S.: Bei uns in der Wehr verunglücken mehr Kameraden auf dem Weg in das Gerätehaus mit dem Fahrrad als mit dem Auto! Also immer schön aufpassen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    einige erzählen zum beispiel, das autos halte obwohl sie vorfahrt haben, autos an der roten ampel stehen bleiben und sie vorbeiwinken
    Viel Spass, wenn da was schief geht (da muss noch nichtmal der FM wirklich am Unfall beteiligt sein, um Probleme zu kriegen).

  12. #12
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    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen. Was sagt uns das?! Wenn du einen VU Pers verursachst, wenn du im privaten Fahrzeug zum FH fährst und der POL noch sagst, du hast deine sonderrechte in Anspruch genommen wirste gleich nochmal härter bestraft.

    Des weiteren das anbrinegn von sogennanten Dachschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" sind desweiteren verboten, es sei den das Schildbesitzt eine Zulassung im Straßenverkehr und ganz wichtig!!! Das muss eingetragen werden--> sonst Strafe und Ärger

    So ist es in BW

    JAck

  13. #13
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    Kleiner Exkurs in StVO gefällig?
    Für Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Martinhorn. Dazu reicht die Stellung der betreffenden Person aus. zB Feuerwehrmann, dessen Melder so komische Pipstöne von sich gegeben hat.
    Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss er nicht auf die Großzügigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, damit sie ihm Platzmachen. Und die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht genötigt fühlen.
    Für Wegerechte benötigt man Blaulicht und Martinhorn. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, dem Fahrzeug mit Wegerecht unverzüglich Platz zu machen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von runway25 Beitrag anzeigen
    So ist es in BW

    JAck
    BW = Botswana?

    Falls du das andere BW meinst, das mit BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH und TH zusammen das schöne D bildet, ist dein gesamter Beitrag Quatsch.

  15. #15
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    Zitat Zitat von runway25 Beitrag anzeigen
    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen.
    Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Klar kannst Du an einem Fahrzeug, welches nicht mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn ausgestattet ist, nicht kenntlich machen, wenn Du Sonderrechte beanspruchst. Aber:

    Sonderrechte haben nicht unbedingt mit Blaulicht und Einsatzfolgetonhorn zu tun.

    Beispiel:
    Szenario Banküberfall oder Meldung eines Einbruches über Einbruchmeldeanlage.
    Hier fährt die Polizei in der Regel ohne Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, um die Einbrecher nicht durch den "Krawall" zu warnen. Auf dem Weg zum Einsatzort können sie jedoch sehr wohl Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wegerecht haben sie wegen der fehlenden "Disko" und "Musik" jedoch nicht! Deswegen darf die Polizei trotzdem schneller fahren, als es dort laut Beschilderung erlaubt ist...

    Wegerecht bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs zum Einsatzort sind. Jeder Verkehrsteilnehmer hat diesen Fahrzeugen unverzüglich Platz zu machen.

    Genau das ist ja der Unterschied! Sonderrechte erlauben in bestimmten Situationen, ungestraft die Regeln der StVO zu missachten, so lange nchts passiert. Keiner muss Platz machen, wie denn auch, man kann es ja selten signalisieren.

    Wegerecht signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern mittels Blaulicht und Martinshorn, dass man auf Einsatzfahrt ist und Sonderrechte in Anspruch nimmt und dass man gefälligst Platz zu machen hat. (Wobei das gefälligst keine Nötigung darstellen soll, meine Ausdrucksweise soll den Unterschied nur etwas drastischer verdeutlichen!!!)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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