"Express Alarm" als Wort oder Marke oder oder, sollte durch SW geschützt sein... (ich glaub als "TM"?)
Das System selbst ist nicht geschützt, man muss dem Kind halt einen anderen Namen geben...
Also sollte es theoretisch passen...
MfG Fabsi
"Express Alarm" als Wort oder Marke oder oder, sollte durch SW geschützt sein... (ich glaub als "TM"?)
Das System selbst ist nicht geschützt, man muss dem Kind halt einen anderen Namen geben...
Also sollte es theoretisch passen...
MfG Fabsi
Ähnliches hatte ich auch vermutet.
Hat es tatsächlich schon jemand ausprobiert?
Theoretisch paßt vielleicht alles, praktisch nicht!
Ein anderer Melder als einer aus der Schweiz [ :-) ] dürfte eine Umsetzung des Expreßalarmes (so wie er real ist!) nicht beherrschen.
Er wird alle Meldungen anzeigen, keine Frage. Aber er wird die Meldungen nicht direkt an die RIC, die alarmiert wurde, anhängen. Und das ist der Knackpunkt.
Somit ist ein Melder eines anderen Herstellers in einem EA-Netz von Swissphone nicht unter optimalen Bedingungen einsetzbar.
Zudem kommt die "schweizerische" Verschlüsselung, die ebenfalls kein anderer Melder als ein Schweizer beherrscht.
So, jetzt schlagt wieder zurück! Aber es ist die Wahrheit!
...Nein, ich werde nicht von der Schweiz geschmiert :-)
Was macht den EA so kompliziert dass nur der Erfinder selbst die DME korrekt einrichten kann? Vom Prinzip her ist das doch recht einfach?
Es wird das rechtliche sein, was es verkompliziert.
Und es ändert sich daran auch nix.
@Funkmast
Ich kann deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Kannst du die irgendwie durch technische Details etc. untermauern?
Hast du dir das Feature von Oelmann technisch mal angeschaut? Es geht hier nicht um einen X-beliebigen DME, der mit EA sicher nicht optimal läuft.
Fakt ist, dass beim EA von Swissphone erst alle zu alarmierenden RIC als Nurton gesendet werden und danach der Text mit einer TextRIC angehängt wird.
Das macht Ölmann genauso, nennt es nur eben anders.
Das sich beide Hersteller an das POCSAG-Protokoll halten (müssen), ist technisch da eigentlich kein Unterschied möglich. Und wenn technisch kein Unterschied möglich ist, wie soll er dann rechtlich "erzwungen" werden?? Also nach dem Motto "Das geht technisch nicht, weils rechtlich verboten ist." Wie soll das gehen?
Rechtlich kann sich Swissphone die Wortmarke "Expressalarm" sichern, aber technisch nutzen die dafür auch nur Standard-POCSAG. Das kann Oelmann auch.
Außerdem ist es im Interesse von Oelmann, dass deren Melder auch im Swissphonenetz laufen (wegen der Absatzmenge). Die haben kein Interesse daran, ein eigenes Süppchen zu kochen.
Gruß Joachim
Ich habe das schon mit einem Oelmann LX4 Synthesizer im (verschlüsselten) Swissphone EA- Netz getestet.
Taktischer Gruppenruf genau nach Oelmann PSW-Hilfe programmiert und es funktionierte NICHT!
Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber solange bin ich der Meinung, dass das nicht funktioniert (aus welchen Gründen auch immer).
Gruß
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