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Thema: Neuer Funkrufnamenkatalog in Hessen ab 2011

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
    Lies dir mal den Rufnamenkatalog Hessen durch. Das System Hessen lässt sich mit NRW, was die Standortkennzahlen betrifft, nicht vergleichen.
    Ich habe glaube ich das wichtigste gelesen. Aber eben genau darum geht es mir ja:
    Wenn man das schon neu macht, warum dann nicht so neu das es einheitlich für alle ist?
    Das es in NRW nicht gleich ist wie in Hessen ist mir klar, ich wollte NRW ja auch nur als Beispiel nehmen das es ohne den Ortsnamen im Funkrufnamen einwandfrei funktioniert und kürzer ist (zumindest wie schon erwähnt bis zum kreisübergreifenden Einsatz)!

    In Hessen gibt es "die 1 vorne" in jeder Stadt eines Landkreises. Weil das in Hessen den Standort innerhalb einer Stadt bezeichnet. In NRW wird mit "der 1 vorne" die ganze Stadt bezeichnet.
    Das ist mir beides bekannt, aber 2. beweist ja, das 1. nicht notwendig ist ;-)

    Fahrzeuge wie 8-83-21 gibt es nicht, da Nummern > 10 HandFug bezeichnen. 8-83-21 wäre also das 1. HFug vom 8-83-2.
    Okay, das habe ich in der tat zwar gelesen (im neuen Katalog), dann beim posten nicht dran gedacht. Allerdings halte ich es nicht für sinnvoll 4m und 2m Funk derart durcheinander zu würfeln, oder redest du von 4m HFG?

    Jetzt wirds gruselig...
    Ja. Zumindest soweit ich das von Hessen weiß und richtig wiedergeben kann. Wenn die ehrenamtlichen RTW nicht nach HRDG besetzt sind, dürfen die keinen Patiententransport vornehmen.
    Das ist ja auch sinnvoll, nur wenn sie nicht so besetzt sind (kenne jetzt das HRDG nicht genau) dann dürfen sie ja wohl auch nicht so heißen???
    Bei uns gibt es Fahrzeuge (der HiOrgs) die durchaus der DIN-EN 1789 Teil C entsprechen aber mangels RA (sind z.B. 2 RS drauf) nur als 85er (KTW) rumfahren. (Sandienste etc...)

    Ein OV-RTW ist bei uns hauptsächlich für die Erstversorgung, Unterstützung und den Eigenschutz da. Den Rest übernehmen die Hauptamtlichen.
    Moment, das müsstest du mir jetzt mal genauer erklären. Wir nehmen also einmal an es wird ein Industriebrand gemeldet (brennt Lagerhalle oder so) dann wird da die FW hingeschickt, sowie ein OV-RTW zur Absicherung?
    Der ist dann nur RH/RH besetzt und die treffen dann auf zwei Schwerbrandverletzten?? Muss das denn sein?

    Bei uns fährt Gott sei dank zu entsprechenden Feuerwehreinsätzen immer ein RTW des Regelrettungsdienstes (also mindestens RS/RA) ggfs + NEF!

    Wobei, das muss ich hier mal gerade einwerfen, ich überhaupt nichts gegen die Intergration von Ehrenamtlichen im Rettungsdienst habe, solange sie halt die notwendige Ausbildung haben!

    poldy

  2. #2
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    Zitat Zitat von poldy Beitrag anzeigen
    Ich habe glaube ich das wichtigste gelesen. Aber eben genau darum geht es mir ja:
    Wenn man das schon neu macht, warum dann nicht so neu das es einheitlich für alle ist?
    Wenn das so einfach wäre, hätte man es vorher schon machen können. Ich bin prinzipiell deiner Meinung, aber die Entscheidung treffen leider andere. An sich find ich den Katalog aber nicht schlecht.

    Zitat Zitat von poldy Beitrag anzeigen
    Okay, das habe ich in der tat zwar gelesen (im neuen Katalog), dann beim posten nicht dran gedacht. Allerdings halte ich es nicht für sinnvoll 4m und 2m Funk derart durcheinander zu würfeln, oder redest du von 4m HFG?
    Weder das eine, noch das andere. Der Rufnamenkatalog geht von TETRA aus. Da gibts bekanntlich keine Trennung 2m/4m mehr, so dass es auch möglich ist mit einem HFG am "globalen" Funkverkehr teilzunehmen. Die Trennung der Rufnamen von 2m/4m aufzuheben ist notwendig und sinnvoll.

    Zitat Zitat von poldy Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch sinnvoll, nur wenn sie nicht so besetzt sind (kenne jetzt das HRDG nicht genau) dann dürfen sie ja wohl auch nicht so heißen???
    Bei uns gibt es Fahrzeuge (der HiOrgs) die durchaus der DIN-EN 1789 Teil C entsprechen aber mangels RA (sind z.B. 2 RS drauf) nur als 85er (KTW) rumfahren. (Sandienste etc...)
    Klingt logisch, kann ich aber leider nix zu sagen. Ich weiß nur, das wir etliche OV Fahrzeuge haben, die RTW heißen.

    Zitat Zitat von poldy Beitrag anzeigen
    Moment, das müsstest du mir jetzt mal genauer erklären. Wir nehmen also einmal an es wird ein Industriebrand gemeldet (brennt Lagerhalle oder so) dann wird da die FW hingeschickt, sowie ein OV-RTW zur Absicherung?
    Der ist dann nur RH/RH besetzt und die treffen dann auf zwei Schwerbrandverletzten?? Muss das denn sein?

    Bei uns fährt Gott sei dank zu entsprechenden Feuerwehreinsätzen immer ein RTW des Regelrettungsdienstes (also mindestens RS/RA) ggfs + NEF!
    Nene... Bei uns fährt nach AAO auch immer ein RTW des Regelrettungsdienstes mit. NEF ja nach Stichwort. ZUSÄTZLICH kommt der OV, um eben unterstützen zu können. Aber wie gesagt, der Transport in die Klinik wird vom Regelrettungsdienst übernommen.

    Gruß Joachim

  3. #3
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    Eine allgemeine Frage hab ich noch:

    In Hessen wurden ja auch einheitliche Koller/Westen für besondere Funktionen eingeführt. z.B. Fahrzeugführer, Zugführer, Abschnittsleiter, Einsatzleiter, Atemschutzüberwachung.

    Wie schlagen sich diese Funktionen in den Rufnamen wieder?
    Fahrzeugführer, Abschnittsleiter und Einsatzleiter ist klar, das wird durch die Funktion und Rufnamen nach HBKG geregelt, bzw. nach Punkt 8 des Katalogs.

    Kann ich gemäß Punkt 8 dann auch Zugführer und Atemschutzüberwachung benennen?

    Also dann z.B. "Atemschutzüberwachung Mühlheim von Florian Mühlheim 1-44 Angriffstrupp" oder "Florian Mühlheim 1-11 von Zugführer Dietesheim" ?

    Gruß Joachim

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