Das mag ja sein aber deren eigentliche Aufgabe ist das nicht:
(Quelle: Wikipedia)
Dazu zählen sowohl die der GSG 9 originär zugedachten Einsatzaufgaben als auch Einsätze, bei denen sie andere Sicherheitsbehörden unterstützte.
Und
ist die GSG 9 eine Einheit des Bundes und kann mit dem Einverständnis des Einsatzlandes außerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden.


Also im Augabenkatalog der BPol steht dazu nämlich mal nix...

Und hier zu lesen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...Ctx=40716.html

Ist eigentlich das "Gastland" nach Wiener-Abkommen dafür zuständig... Jedoch trifft das Auswärtige-Amt in einzelnen Fällen zusätzliche Vorkehrungen...

MfG Fabsi