Hallo!
Nunja...
Wenn du einen offiziellen FME hast, und das alte Wolfram-Teil nur ein zusätzlicher "Lichtschalter" ist, habe ich da wenig bedenken.
Aber du darfst dich auf den nicht "verlassen"...
Wie soll ich das nun formulieren:
Der Träger deiner Feuerwehr hat die Verantwortung dafür das alle technischen und sicherheitsrelevanten Ausstattungen fehlerfrei funktionieren, bzw. unverzüglich für Instandsetzung oder Ersatz sorgen.
Für einen zusätzlichen privat besorgten FME hat ausschließlich der BOS'ler die Verantwortung, der sich auf soein Gerät verlässt.
Um eine gewisse Auslösesicherheit zu gewährleisten ist nach jedem Umbau im HF-Teil generell ein Abgleich in einer Funkwerkstatt angesagt. Wie bekannt zählt ein Quarzwechsel ebenso dazu.
Generell zum Thema "private FME's/DME's zusätzlich zu offiziellen FME/DME's":
Ganz streng genommen dürfen nur offizelle Geräte welche von dem Träger der BOS ausgegeben werden, auch betrieben werden.
Kauft sich ein BOS'ler privat zusätzlich Geräte dazu, ist der Betrieb eine Ordnungswidrigkeit.
Da aber "Jura" laut Duden nix anderes als "Auslegung" ist, kann/darf/muss man Gesetze halt mit eigenem Menschenverstand interpretieren.
Und meine Interpretation sie so aus...:
Jeder BOS'ler darf sich beliebige Geräte hinzukaufen, solange...:
1. Sie der Alarmierungssicherheit dienen.
2. Diese nicht "mehr" können als die offiziellen.
Beispiel für 1:
Vergessliche BOS'ler können sich von mir aus einen fest ins Auto legen, als Notbehelf wenn der offizielle morgend's unterm Kofkissen vergessen wurde.
Beispiel für 2:
Nur die eigene Schleife/RIC. Nur den Kanal wo auch der offizielle läuft. Keine Mithörmöglichkeit, ausser der offizielle hat diese Funktion offiziell auch.
Ein privater FME mit 32 Schleifen und mehreren Kanälen im Scanbetrieb, oder nen DME mit zig RIC's hat für BOS keine plausible Daseinsberechtigung.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser