Hi,
Ob es nur ein Stecker zum einstecken ist oder du etwas umlöten musst spielt zwar auch eine Rolle, aber nur für einen teil des Problem. Von der Fernmelderechtlichen Seite aber nicht. Denn auch einen Melder als Empfänger am PC anzuschließen um damit FMS Auszuwerten ist ja nicht mehr als einen Stecker einzustecken. (Und ggf. die Löschtaste mit einem Stück Tesa zu fixieren - wie beim PB-II Möglich)Ist aber trotzdem verboten.
Allerdings, aus Sicht des TKG -welches unter anderem das Abhörverbot beinhaltet- ist das was du vorhast kein Problem. (Das obige Szenario wäre es aber). Du wertest den Funk nur mit einem Offiziellen Gerät aus wobei eine Signalisierung nur bei einem für dich bestimmten Alarm erfolgt. Ob die Signalisierung nun durch reines Piepen -oder aber durch Piepen und einschalten deiner Zimmerbeleuchtung- erfolgt, dfas ist absolut uninteressant.
Von dieser Seite ist es kein Problem.
Die andere Sache die beachtet werden muss ist das der Melder ja nicht dein Eigentum ist, sondern der Gemeinde gehört und dir nur zum Bestimmungsgemäßen gebrauch überlassen worden ist. Alles was über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht erfordert daher die Zustimung des Besitzers. Insbesondere Eingriffe/Veränderungen am Gerät.Sonst ist es Sachbeschädigung. Einfach öffnen und Umcodieren oder Mithören Freischalten ist also definitv nicht.
Da kommt jetzt dann der Stecker ins Spiel. Der Melder hat anscheinend eine Schaltbuchse die zum Anschluss einer Schaltstufe gedacht ist. Da diese Buchse im Moment frei zugänglich ist musst du ja auch nichts verändern sondern brauchst nur einen Stecker einzustecken.
Da eine Schaltbuchse ja dazu da ist ein Schaltsignal zu liefern würde ich das noch relativ locker unter "bestimmungsgemäßen Gebrauch" laufen lassen.
Vorausgesetzt du hast soweit wie es dir möglich ist sichergestellt das deine Schaltstufe richtig funktioniert würde ich also kein Problem darin sehen das du das machst.
Falls du es einfach so machst ohne dich vorher GENAU zu erkundigen UND der Melder käme dabei zu schaden währe es fahrlässige Sachbeschädigung. Zwar nicht mehr so schlimm, aber immer noch unschön. ISt alles richtig und es passiert was, dann ist das aber nur noch pech.
Daher: Solange du wirklich sicher bist das deine Schaltstufe alle Anforderungen erfüllt um zu verhindern das dein Melder beschädigt wird, dann sehe ich da kein Problem.
Dazu müsste aber mehr zu der Schaltung gehören als nur ein RElais, zumindest solange du noch nicht weist ob die Innenschaltung des Melders ein RElais direkt haben kann.
(Ich würde das ganze Schaltwerk mit externer Spannungsversorgung realisieren. Die Verbindung zum Melder läuft bis auf Masse nur über Schutzwiderstände und in der Schaltstufe selber wird erst ein Transistor vom Melder gesteuert welcher erst seinserseits dann das Relais schaltet. Am Relais befindet sich eine Freilaufdiode.
Da dürfte bei normalen Betrieb kein Schaden entstehen. Einfach ein Relais ohne alles weitere Anklemmen könnte den Melder aber zerstören wenn die Elektronik das nicht verkraftet.
Gruß
Carsten
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