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Thema: Anleitung für Wolfram FA 3570 C

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Funker93 Beitrag anzeigen
    Ich habe gehofft das es für diese Art von Buchse so alten FMEs eine Standardbelegung gibt, denn die Buchse ist ein 5 polig.
    Mitnichten...eine "Norm" kannst du bei diesen Steckern vergessen.
    Sowas wurde damals (so bis 70'er Jahre) an Unterhaltungsgeräten wie Plattenspieler, Radio, Fernsehen, Kompaktanlage usw. als "Phono-Stecker" oder "Tonbandstecker" betitelt, wofür es auch teilweise Pegel- und Belegungsnormen gab.

    Heute findet man solche Stecker noch durchgängig bei MIDI sowie vereinzelt bei Sonderlösungen. Vertex adaptiert über solche Stecker z.B. die Programmierkabel und das Programmierinterface (sozusagen die Vertex-RIB)...

    Schau mal hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diodenstecker

    Vielleicht dachte sich Wolfram Elektronik ja, da eine Anschlußmöglichkeit kompatibel zu damaligen Kofferradios, Tonbändern und Verstärker einbauen zu müssen.
    Dann müsste Pin 2 (der mittlere Pin ganz oben) auf GND liegen, und an Pin 3 (ganz rechts der letzte, wenn man auf die Buchse schaut) die NF rauskommen.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  2. #2
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    Hallo,

    ich habe gerade in das Innere dieses fürs Deutsche Museum Reifen FMEs geschaut und herausgefunden, das vom Stecker Drähte wegführen die auf die Platine führen. Auf dieser Platine ist jedes Kabel das reinkommt benannt.
    Pin 1 (von rechts) hat den Buchstaben S (keine Ahnung was das heißen soll? Vllt heißt das ja das NF Signal)
    Pin 2 LA (Warscheinlich Lautsprecher oder sowas...)
    Pin 3 T (ich schätze mal GND, die Leiterbahn ist ziemlich Breit...)
    Pin 4 B+ (Warscheinlich Batterie +, also Betriebsspannung)
    Pin 5 geht zum gelben LED, welches Anzeigt ob die Batterie geladen wird(ob Netzspannung vorliegt).
    Muss ich morgen mal mit dem Mulitmeter(Oszi hab ich leider nicht) überprüfen ;-).

    Danke nochmal für die Hilfe

    MFG Funker93

  3. #3
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    So, habe diese Belegung in de Service Unterlagen gefunden:
    (s. Bild)

    Gruß,
    Martin
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  4. #4
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    Danke Martin!
    Jetzt hab ich endlich das was ich gesucht habe...
    Ich habe jetzt mal zwischen Pin 3 und 2 mit dem Multimeter gemessen und herausgefunden, das dieser Pin auf so auf 7 Volt gelegt wird wenn Alarm ist.
    Jetzt habe ich die Idee das Licht im Zimmer automatisch über ein Relais einzuschalten, wenn Alarm ist. Darf man das? Also rein gesetzlich? Oder gibt es ein Verbot dafür?
    MFG
    Funker93

  5. #5
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Funker93 Beitrag anzeigen
    Darf man das? Also rein gesetzlich? Oder gibt es ein Verbot dafür?
    Nunja...
    Wenn du einen offiziellen FME hast, und das alte Wolfram-Teil nur ein zusätzlicher "Lichtschalter" ist, habe ich da wenig bedenken.
    Aber du darfst dich auf den nicht "verlassen"...
    Wie soll ich das nun formulieren:

    Der Träger deiner Feuerwehr hat die Verantwortung dafür das alle technischen und sicherheitsrelevanten Ausstattungen fehlerfrei funktionieren, bzw. unverzüglich für Instandsetzung oder Ersatz sorgen.
    Für einen zusätzlichen privat besorgten FME hat ausschließlich der BOS'ler die Verantwortung, der sich auf soein Gerät verlässt.

    Um eine gewisse Auslösesicherheit zu gewährleisten ist nach jedem Umbau im HF-Teil generell ein Abgleich in einer Funkwerkstatt angesagt. Wie bekannt zählt ein Quarzwechsel ebenso dazu.

    Generell zum Thema "private FME's/DME's zusätzlich zu offiziellen FME/DME's":

    Ganz streng genommen dürfen nur offizelle Geräte welche von dem Träger der BOS ausgegeben werden, auch betrieben werden.
    Kauft sich ein BOS'ler privat zusätzlich Geräte dazu, ist der Betrieb eine Ordnungswidrigkeit.

    Da aber "Jura" laut Duden nix anderes als "Auslegung" ist, kann/darf/muss man Gesetze halt mit eigenem Menschenverstand interpretieren.
    Und meine Interpretation sie so aus...:

    Jeder BOS'ler darf sich beliebige Geräte hinzukaufen, solange...:
    1. Sie der Alarmierungssicherheit dienen.
    2. Diese nicht "mehr" können als die offiziellen.

    Beispiel für 1:
    Vergessliche BOS'ler können sich von mir aus einen fest ins Auto legen, als Notbehelf wenn der offizielle morgend's unterm Kofkissen vergessen wurde.

    Beispiel für 2:
    Nur die eigene Schleife/RIC. Nur den Kanal wo auch der offizielle läuft. Keine Mithörmöglichkeit, ausser der offizielle hat diese Funktion offiziell auch.
    Ein privater FME mit 32 Schleifen und mehreren Kanälen im Scanbetrieb, oder nen DME mit zig RIC's hat für BOS keine plausible Daseinsberechtigung.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  6. #6
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    Hallo!
    Um die Umstände zu klären: Ich bin bei einer Freiwilligen Feuerwehr und ich habe dieses Gerät als FME bekommen. (Das bekommt man bei uns als 17 jähriger ;-)). Darf ich das jetzt oder nicht? Ich meine ich muss ja nichts am Gerät rumlöten, sondern lediglich einen Stecker einstecken... Und am HF Teil mach ich ja eigentlcih auch nix rum..
    MFG
    Funker93

  7. #7
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    Hi,

    Ob es nur ein Stecker zum einstecken ist oder du etwas umlöten musst spielt zwar auch eine Rolle, aber nur für einen teil des Problem. Von der Fernmelderechtlichen Seite aber nicht. Denn auch einen Melder als Empfänger am PC anzuschließen um damit FMS Auszuwerten ist ja nicht mehr als einen Stecker einzustecken. (Und ggf. die Löschtaste mit einem Stück Tesa zu fixieren - wie beim PB-II Möglich)Ist aber trotzdem verboten.

    Allerdings, aus Sicht des TKG -welches unter anderem das Abhörverbot beinhaltet- ist das was du vorhast kein Problem. (Das obige Szenario wäre es aber). Du wertest den Funk nur mit einem Offiziellen Gerät aus wobei eine Signalisierung nur bei einem für dich bestimmten Alarm erfolgt. Ob die Signalisierung nun durch reines Piepen -oder aber durch Piepen und einschalten deiner Zimmerbeleuchtung- erfolgt, dfas ist absolut uninteressant.
    Von dieser Seite ist es kein Problem.

    Die andere Sache die beachtet werden muss ist das der Melder ja nicht dein Eigentum ist, sondern der Gemeinde gehört und dir nur zum Bestimmungsgemäßen gebrauch überlassen worden ist. Alles was über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht erfordert daher die Zustimung des Besitzers. Insbesondere Eingriffe/Veränderungen am Gerät.Sonst ist es Sachbeschädigung. Einfach öffnen und Umcodieren oder Mithören Freischalten ist also definitv nicht.
    Da kommt jetzt dann der Stecker ins Spiel. Der Melder hat anscheinend eine Schaltbuchse die zum Anschluss einer Schaltstufe gedacht ist. Da diese Buchse im Moment frei zugänglich ist musst du ja auch nichts verändern sondern brauchst nur einen Stecker einzustecken.
    Da eine Schaltbuchse ja dazu da ist ein Schaltsignal zu liefern würde ich das noch relativ locker unter "bestimmungsgemäßen Gebrauch" laufen lassen.
    Vorausgesetzt du hast soweit wie es dir möglich ist sichergestellt das deine Schaltstufe richtig funktioniert würde ich also kein Problem darin sehen das du das machst.

    Falls du es einfach so machst ohne dich vorher GENAU zu erkundigen UND der Melder käme dabei zu schaden währe es fahrlässige Sachbeschädigung. Zwar nicht mehr so schlimm, aber immer noch unschön. ISt alles richtig und es passiert was, dann ist das aber nur noch pech.

    Daher: Solange du wirklich sicher bist das deine Schaltstufe alle Anforderungen erfüllt um zu verhindern das dein Melder beschädigt wird, dann sehe ich da kein Problem.

    Dazu müsste aber mehr zu der Schaltung gehören als nur ein RElais, zumindest solange du noch nicht weist ob die Innenschaltung des Melders ein RElais direkt haben kann.
    (Ich würde das ganze Schaltwerk mit externer Spannungsversorgung realisieren. Die Verbindung zum Melder läuft bis auf Masse nur über Schutzwiderstände und in der Schaltstufe selber wird erst ein Transistor vom Melder gesteuert welcher erst seinserseits dann das Relais schaltet. Am Relais befindet sich eine Freilaufdiode.
    Da dürfte bei normalen Betrieb kein Schaden entstehen. Einfach ein Relais ohne alles weitere Anklemmen könnte den Melder aber zerstören wenn die Elektronik das nicht verkraftet.


    Gruß
    Carsten
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