Hallo,

Nach neustem Stand sind es nur noch vier Jahre. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Folgendes habe ich vor ein paar Tagen via E-Mail erhalten, könnte für den einen- oder anderen vielleicht ganz interessant sein:

Zitat Zitat von Einer kreisweiten E-Mail vom 02.09.2010, (NRW)
Die Dauer des Grundwehrdienstes und Zivildienstes wurde wird von neun auf sechs Monate reduziert. Dies hat zur Folge, dass für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer ab dem 01.10.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten müssen, anstelle der bisherigen sechs Jahre.

Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, können auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung entlassen werden, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neue festgesetzte vierjährige Mitwirkungspflicht erbracht haben.

Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind.

Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel die Behörde sein, gegenüber die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen!

Die Pflicht des Helfers, der Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen! Er ist das örtliche Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für den Zivildienst in Köln zurückzumelden und steht für die Ableistung der nunmehr sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstdes wieder zur Verfügung.
Ich weiß nun nicht, in wie weit das Ganze für dich interessant sein könnte.

Gruß