Zwischenfrage: Wo hast du die 7 Jahre her?
Zzt. sind es 6 bzw. bald 4?
Andrerseits würde ich die 3 Monate einfach weitermachen
Zwischenfrage: Wo hast du die 7 Jahre her?
Zzt. sind es 6 bzw. bald 4?
Andrerseits würde ich die 3 Monate einfach weitermachen
Hallo,
Nach neustem Stand sind es nur noch vier Jahre. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Folgendes habe ich vor ein paar Tagen via E-Mail erhalten, könnte für den einen- oder anderen vielleicht ganz interessant sein:
Ich weiß nun nicht, in wie weit das Ganze für dich interessant sein könnte.Zitat von Einer kreisweiten E-Mail vom 02.09.2010, (NRW)
Gruß
Hi,
danke für Eure Antworten. Sorry, dass mit den 7 Jahren schwirrte mir nur so im Kopf herum ;) Danke für die Aufklärung :)
Was ich meinte war: Wenn ich mit dem FSJ zum 31.10.2010 aufhöre, kann ich mich dann nachträglich für die 4 Jahre verpflichten (bei mir wäre es ja nach dem 1.10), um die 3 Monate zu umgehen, obwohl ich mich schon für ein FSJ anstatt Zivi entschieden habe (Ob das jetzt im Verhältnis steht, sei mal dahin gestellt, aber es geht mir hier um persönliche Gründe bzw. ich brauche die Zeit und da ich eh sehr engagiert bin im OV, wären die 4 Jahre quasi nebenher erledigt)?
Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)
Das einfachste wird wohl sein wenn du mal im Landratsamt nachfragst;)
Das müsste theoretisch möglich sein, denn du kannst ja auch wenn du deinen Grundwehrdienst machst verweigern, und den Rest deiner Zeit Zivi machen, und sogar wieder deine Verweigerung wiederrufen (genauso andersrum)
Event. musst dich nichtmal für volle 4 Jahre verpflichten sondern nur noch anteilig wegen den 3 Monaten.
Aber wie schon gesagt, das Landratsamt weis in solchen Sonderfällen normalerweise am besten Bescheid
Hi,
Du kannst keine Verpflichtung zur Mitwirkung im KatS eingehen wenn ein Einberufungsbescheid vorliegt (BAZ oder KWEA). Sobald ein solcher Bescheid aber zurückgenommen wird ist wieder ein Verpflichtung möglich...
Da nach der Beendigung der FSJ wohl nicht sofort ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst kommen wird sollte einer Verpflichtung nichts im Wege stehen...
Eine Anrechnung der FSJ Zeit wird es aber DEFINITIV NICHT geben. Du musst dich für die vollen vier Jahre verpflichten wobei Gilt: Alles oder nichts! Eine Anrechnung gibt es nur wenn die beendigung des Verhältnisses aus Gründen erfolgt die du nicht zu verantworten hast (Auch Krankheit ist DEIN Verntwortungsbereich!) Also praktisch nur bei Auflösung deiner Dienststelle.
Würdest du also nach 3 Jahren und 11 Monaten abbrechen müsstest du im vollem Umfang deiner Verpflichtung zum Zivildienst nachkommen wie du sie zum Verpflichtungszeitpunkt hattest. (In deinem Fall also drei Monate)
Aber am sichersten ist es wenn du vorher mit den zuständigen Stellen redest (RK und LAndratsamt!)
Aber eine Anmerkung:
Du hast aber hoffentlich "verweigert" bevor du dich zum FSJ verpflichtet hast? Denn NUR dann kann überhaupt eine Anrechnung erfolgen. Hast du erst verweigert NACHDEM du die FSJ Vereinbarung unterschrieben hast (Oder gar nicht verweigert) würde dir nicht einmal eine Minute angerechnet!
Gibt jedes JAhr wohl einige die diesen Fallstrick übersehen und TROTZ vollständig abgeleisteten FSJ Zivil- oder WEhrdienst im vollen Umfang leisten müssen!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
Mal kurz ein anderer Aspekt: Wenn man die aktuelle wehrpolitische Diskussion verfolgt, stellt sich die Frage, ob du über noch eingezogen wirst. Als sehr wahrscheinlich sehe ich persönlich das jetzt nicht an.
MfG
brause
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