Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: FSJ beenden, dann Verpflichtung in HiOrg?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    19.06.2009
    Beiträge
    60

    FSJ beenden, dann Verpflichtung in HiOrg?

    Hi zusammen,

    ich hoffe, dass mir hier evtl. jemand helfen kann, habe dementsprechendes nicht gefunden. Folgende Situation: Seit August mache in ein FSJ im Rettungsdienst / Krankentransport (in BaWü), möchte dies aber auf Ende Oktober beenden. Tue ich das, müsste ich aber Ersatz suchen, da ich ab da ja noch 3 Monate zivi-pflichtig bin.

    Ich bin aber schon seit 2006 im DRK-OV und bin dort ziemlich aktiv (auch in der Bereitschafsleitung).

    Geht es, dass ich mich nach Beenden des FSJ für 7 Jahre bei dieser HiOrg verpflichte oder geht das nichtmehr, da ich ja ein FSJ angefangen habe? Die erforderlichen Stunden bekäme ich ja locker zusammen.

    Viele Grüße und danke für Eure Antworten.
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

  2. #2
    Registriert seit
    26.03.2009
    Beiträge
    301
    Zwischenfrage: Wo hast du die 7 Jahre her?

    Zzt. sind es 6 bzw. bald 4?


    Andrerseits würde ich die 3 Monate einfach weitermachen

  3. #3
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hallo,

    Nach neustem Stand sind es nur noch vier Jahre. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Folgendes habe ich vor ein paar Tagen via E-Mail erhalten, könnte für den einen- oder anderen vielleicht ganz interessant sein:

    Zitat Zitat von Einer kreisweiten E-Mail vom 02.09.2010, (NRW)
    Die Dauer des Grundwehrdienstes und Zivildienstes wurde wird von neun auf sechs Monate reduziert. Dies hat zur Folge, dass für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer ab dem 01.10.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten müssen, anstelle der bisherigen sechs Jahre.

    Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, können auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung entlassen werden, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neue festgesetzte vierjährige Mitwirkungspflicht erbracht haben.

    Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind.

    Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel die Behörde sein, gegenüber die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

    Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen!

    Die Pflicht des Helfers, der Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen! Er ist das örtliche Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für den Zivildienst in Köln zurückzumelden und steht für die Ableistung der nunmehr sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstdes wieder zur Verfügung.
    Ich weiß nun nicht, in wie weit das Ganze für dich interessant sein könnte.

    Gruß

  4. #4
    Registriert seit
    19.06.2009
    Beiträge
    60
    Hi,

    danke für Eure Antworten. Sorry, dass mit den 7 Jahren schwirrte mir nur so im Kopf herum ;) Danke für die Aufklärung :)

    Was ich meinte war: Wenn ich mit dem FSJ zum 31.10.2010 aufhöre, kann ich mich dann nachträglich für die 4 Jahre verpflichten (bei mir wäre es ja nach dem 1.10), um die 3 Monate zu umgehen, obwohl ich mich schon für ein FSJ anstatt Zivi entschieden habe (Ob das jetzt im Verhältnis steht, sei mal dahin gestellt, aber es geht mir hier um persönliche Gründe bzw. ich brauche die Zeit und da ich eh sehr engagiert bin im OV, wären die 4 Jahre quasi nebenher erledigt)?
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

  5. #5
    Registriert seit
    26.03.2009
    Beiträge
    301
    Das einfachste wird wohl sein wenn du mal im Landratsamt nachfragst;)

  6. #6
    Registriert seit
    27.03.2010
    Beiträge
    50
    Das müsste theoretisch möglich sein, denn du kannst ja auch wenn du deinen Grundwehrdienst machst verweigern, und den Rest deiner Zeit Zivi machen, und sogar wieder deine Verweigerung wiederrufen (genauso andersrum)

    Event. musst dich nichtmal für volle 4 Jahre verpflichten sondern nur noch anteilig wegen den 3 Monaten.

    Aber wie schon gesagt, das Landratsamt weis in solchen Sonderfällen normalerweise am besten Bescheid

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    Hi zusammen,

    ich hoffe, dass mir hier evtl. jemand helfen kann, habe dementsprechendes nicht gefunden. Folgende Situation: Seit August mache in ein FSJ im Rettungsdienst / Krankentransport (in BaWü), möchte dies aber auf Ende Oktober beenden. Tue ich das, müsste ich aber Ersatz suchen, da ich ab da ja noch 3 Monate zivi-pflichtig bin.
    1) Warum willst du abbrechen?

    2) Musst du dich unter Umständen darauf gefasst machen das du dann vom Träger wegen der Ausbildungkosten in Regress genommen wirst.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    19.06.2009
    Beiträge
    60
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    1) Warum willst du abbrechen?

    2) Musst du dich unter Umständen darauf gefasst machen das du dann vom Träger wegen der Ausbildungkosten in Regress genommen wirst.
    Zu 1.) Das hat persönliche / private Gründe

    2.) Jap, das weiß ich ;)
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •