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Thema: Feuerwehrübung in einem anderen Bundesland möglich?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Wir möchten gern zusammen eine Übung machen, jedoch stellt sich die Frage wie das ganze versicherungstechnisch aussieht. Das Problem, wir liegen mit unserer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen, unsere Partnerwehr in Hessen. Es sind nun Bedenken laut geworden, dass eine Länderübergreifende Übung evtl. nicht über die Feuerwehrunfallkassen abgesichert sein könnte. Ist dem wirklich so? Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Übungen? Wie sieht das ganze mit der Abrechnung über die Kommune aus?
    Grundlage für den Versicherungsschutz ist das SGB 7. Das kennt nur die versicherte Person und die versicherte Tätigkeit (im Bezug auf den Wegeunfall).

    Also Zusatzdienstplan für die Tage schreiben und schon sollten die versicherten Tätigkeiten auch versichert sein.

    Und selbst wenn die UK nicht zahlen würde so bestände Versicherungsschutz über die einzelnen Krankenkassen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Also lt. Unfallkasse Hessen sind alle Einsatz- , sowie Ausbildungsdienste, etc. versichert. Ich wüsste nicht, wieso man da einen Unterschied zwischen dem Standort und z.B. 100 km weiter machen sollte. Beides würde doch der Ausbildung dienen, oder?

  3. #3
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    @Feuermelder:
    Hast du denn die FUK mal kontaktiert? Die können idR. am zuverlässigsten sagen, was sie bezahlen. Bestes Argument, wenn sie skeptisch sind: "Wir wollen in gänzlich unbekanntem Gelände üben, damit die FW-Leute unbekannte Aufgaben meistern müssen."
    Gibt es in NRW so was wie "Kreisfeuerwehrbereitschften für größere Schadenereignisse"? Allein dadurch kann man argumentieren, das die Wehr ja auch in anderen Kommunen und Ländern eigesetzt werden kann.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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