Einfach mal beim zuständigen Unfallversicherungsträger UK NRW, Dezernat Feuerwehr nachfragen?
Ich kenne aber nichts, was dagegen sprechen würde. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz kommt aus dem SGB VII, das ist ein Bundesgesetz und ich kenne keine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf das Gebiet bestimmter Bundesländer. Berufsgenossenschaften und manche (Feuerwehr-)Unfallkassen sind ja auch länderübergreifend organisiert, des Weiteren gilt der Unfallversicherungsschutz auf bei Tätigkeiten im Ausland. Es soll ja sogar Feuerwehren geben, die länderübergreifend Einsätze übernehmen.
Wichtig ist eigentlich nur, dass es sich auch wirklich um eine versicherte Tätigkeit handelt (Ausbildung, Übung) und das ganze offiziell angeordnet wurde.