Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Feuerwehrübung in einem anderen Bundesland möglich?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588

    Feuerwehrübung in einem anderen Bundesland möglich?

    Hallo,

    Unsere Löschgruppe hat eine Partnerschaft mit einer anderen Löschgruppe aus einem anderen Bundesland. Wir möchten gern zusammen eine Übung machen, jedoch stellt sich die Frage wie das ganze versicherungstechnisch aussieht. Das Problem, wir liegen mit unserer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen, unsere Partnerwehr in Hessen. Es sind nun Bedenken laut geworden, dass eine Länderübergreifende Übung evtl. nicht über die Feuerwehrunfallkassen abgesichert sein könnte. Ist dem wirklich so? Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Übungen? Wie sieht das ganze mit der Abrechnung über die Kommune aus?

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Einfach mal beim zuständigen Unfallversicherungsträger UK NRW, Dezernat Feuerwehr nachfragen?

    Ich kenne aber nichts, was dagegen sprechen würde. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz kommt aus dem SGB VII, das ist ein Bundesgesetz und ich kenne keine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf das Gebiet bestimmter Bundesländer. Berufsgenossenschaften und manche (Feuerwehr-)Unfallkassen sind ja auch länderübergreifend organisiert, des Weiteren gilt der Unfallversicherungsschutz auf bei Tätigkeiten im Ausland. Es soll ja sogar Feuerwehren geben, die länderübergreifend Einsätze übernehmen.

    Wichtig ist eigentlich nur, dass es sich auch wirklich um eine versicherte Tätigkeit handelt (Ausbildung, Übung) und das ganze offiziell angeordnet wurde.

  3. #3
    Registriert seit
    15.04.2006
    Beiträge
    793
    Hallo,

    bei uns im Landkreis werden ebenfalls Unterstützungseinsätze ins nahe Frankreich gefahren sowie dort Übungen durchgeführt. Sollte keine Probleme geben. Aber gezieltes Nachfragen schadet nicht.
    Gruß
    Sebbel2

    Sebastiand(..)funkmeldesystem.de

    __________________________________________________ _______
    „Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)

  4. #4
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Es ist möglich...! Und da mein und dein Landkreis ja der gleiche ist, kann ich Dir das 100% versichern!!!
    Neunkirchen ( Siegerland / NRW ) und Herdorf ( Altenkirchen / PLP ) machen das seid Jahren einmal im Jahr, ein Jahr in Herdorf, ein Jahr auf Neunkirchener Gebiet...!
    Und auch Burbach und Haiger haben so eine Partnerschaft...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hallo,

    Du musst aber bedenken, dass die von dir genannten Nachbarwehren alle in direkter Nachbarschaft liegen und auch gemeinsam Einsätze fahren und gegenseitig als Unterstützungseinheiten tätig sind. Es sind halt Nachbargemeinden. Bei uns ist der Fall aber anders. Unsere Partnerwehr liegt nicht in direkter Nachbarschaft und wir fahren auch keine Einsätze zusammen. Darum auch meine Frage nach dem Versicherungsschutz über die FuK.

    Gruß

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Wir möchten gern zusammen eine Übung machen, jedoch stellt sich die Frage wie das ganze versicherungstechnisch aussieht. Das Problem, wir liegen mit unserer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen, unsere Partnerwehr in Hessen. Es sind nun Bedenken laut geworden, dass eine Länderübergreifende Übung evtl. nicht über die Feuerwehrunfallkassen abgesichert sein könnte. Ist dem wirklich so? Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Übungen? Wie sieht das ganze mit der Abrechnung über die Kommune aus?
    Grundlage für den Versicherungsschutz ist das SGB 7. Das kennt nur die versicherte Person und die versicherte Tätigkeit (im Bezug auf den Wegeunfall).

    Also Zusatzdienstplan für die Tage schreiben und schon sollten die versicherten Tätigkeiten auch versichert sein.

    Und selbst wenn die UK nicht zahlen würde so bestände Versicherungsschutz über die einzelnen Krankenkassen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    02.03.2008
    Beiträge
    13
    Also lt. Unfallkasse Hessen sind alle Einsatz- , sowie Ausbildungsdienste, etc. versichert. Ich wüsste nicht, wieso man da einen Unterschied zwischen dem Standort und z.B. 100 km weiter machen sollte. Beides würde doch der Ausbildung dienen, oder?

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    @Feuermelder:
    Hast du denn die FUK mal kontaktiert? Die können idR. am zuverlässigsten sagen, was sie bezahlen. Bestes Argument, wenn sie skeptisch sind: "Wir wollen in gänzlich unbekanntem Gelände üben, damit die FW-Leute unbekannte Aufgaben meistern müssen."
    Gibt es in NRW so was wie "Kreisfeuerwehrbereitschften für größere Schadenereignisse"? Allein dadurch kann man argumentieren, das die Wehr ja auch in anderen Kommunen und Ländern eigesetzt werden kann.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •