Hallo Forum,
kann die Sendefunktion am KG699E abgeschaltet werden?
LG Dominic
Hallo Forum,
kann die Sendefunktion am KG699E abgeschaltet werden?
LG Dominic
Gruß aus dem 3 Ländereck HES/NRW/RLP
Japp, die PTT rauslöten. ^^
Hallo,
ich kenn jetzt die Prog.-Soft der Geräte nicht. Schau aber mal nach, meist kann man kanalbezogen einstellen ob gesendet werden darf oder nicht. Wenn das nicht geht, schau mal ob Du die TX-Frequenz nicht einfach leer lassen kannst.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
du kannst dir natürlich auch einen Kanal suchen, der nicht vergeben ist (in Bayern gibt es zum Beispiel solche, die entsprechend dann auch gerne von Funkwerkstätten zum Testen genutzt werden), und das Funkgerät auf geringste Sendeleistung stellen. Dann stört man im Normalfall zumindest niemanden, sollte man tatsächlich mal versehentlich auf die Sendetaste kommen.
Ich weiß, legal macht es das Ganze immer noch nicht, begrenzt aber Kollateralschäden ;-)
Gruß,
Stefan
Es wird sich niemand beschweren, weil der Kanal (hier konkret für Bayern der 447) von niemandem verwendet wird / verwendet werden darf (lt. Funkwerkstatt der POL).
Insofern halte ich das Vorgehen immer noch für sinnvoller, als blind eine Frequenz einzustellen und zu hoffen, dass dort niemand unterwegs ist oder noch schlimmer, einen der örtlichen 4m Arbeitskanäle. Wenn jemand dann ständig den Äther zumüllt, wird er ohnehin früher oder später von der BNetzA auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden ;-)
Meiner Meinung nach gehts hier nicht um eine saubere Lösung, da diese nicht möglich sein wird oder einfach darin bestünde, solche HFG gar nicht erst zu verwenden. Sondern man kann lediglich Schadenbegrenzung betreiben.
Gruß,
Stefan
Hallo!
Na da währe ich vorsichtig mit dieser Aussage. Denn "darf nicht verwendet werden" weist darauf hin das es kein "Testkanal" ist, sondern ein Kanal der für ganz bestimmte Zwecke vorgehalten wird!
Naja - warum zum Geier will man überhaupt solch Billigschrott in einem Funknetz bertreiben, trotz Kompatibilitätsproblemen (Deemphase).
Saubere Lösungen währen:
Scanner/FME - oder bei höheren Ansprüchen ein anständiges Funkgerät welches entsprechend konfigurierbar ist.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Inwiefern? Ok, die POL benutzt ihn für Testzwecke in der Werkstatt, aber offiziell gibt es keine Kanalzuteilung in Bayern für den 447. Also dürfte sich auch offiziell niemand beschweren dürfen, dass er auf dem Kanal gestört wird ;-) so meinte ich das.
Gruß,
Stefan
Du schreibst, das ihn niemand verwenden darf. Warum zum Geier soll man ihn dann für soetwas nutzen? Das meine ich. Nur weil man davon ausgeht, das dort niemand funkt, weil es niemand darf, ist ein bissl komisch. Der Betreiber des KG699E ist das also niemand? ;)
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Kommen wir mal zur Frage zurück :)
Also bei dem KG UVD1P ist es so...
Beim Programmieren die TX Frequenz weglassen.
Beim versuch zu senden, ertönt ein kleines Piepen. - Ein Senden ist hier dann nicht möglich.
Wie sebbel2 weiter oben schon gesagt hat.
Gruß
Stefan
Hi,
@StrangeQ
Also du hast ja schon reichlich einen auf dem Deckel bekommen, aber ich muss mich da doch noch anschließen! Dein Vorschlag ist das "dümmste" was man in dieser Richtugn machen kann!
Wenn ein Kanal nicht verwendet werden soll / nicht zugeteilt ist, dann hat das IMMER einen Grund. ENTWEDER ist dieser Kanal ein Z.B.V. Kanal für Sonderlagen der immer dann zum Einsatz kommt wenn zusätzliche Kanäle gebraucht werden. (Großveranstaltungen/Demos/Katastrophen usw.) Oder es handelt sich um einen Kanal der auf einer Frequenz liegt wo im Benachbarten Ausland an exponierter Stelle eine kritische Funkanwendung liegt. (exponierte Stelle da ja in ganzem BL und nicht nur in Grenznähe nicht zugeteilt)
In beiden Fällen ist eine Aussendung hier extrem gefährlich!
Wenn die Funkwerkstatt der POL diesen Kanal nutzt, kann es natürlich ein ZBV kanal sein. Die wissen ja im Normalfall von Sonderlagen in der Nähe! Aber der Nutzer des Billigteils nicht. Und wie schon geschrieben würde der Nutzer ja nicht mal die Chance haben die "Rückmeldung" zu hören.
Davon abgesehen hat das deaktivieren der Sendefunktion ja bei vielen den Zweck das die nachweißlich ein "nicht Sendefähiges" Gerät verwenden wollen. Das betreiben eines Funkgerätes als empfänger stellt KEINE Frequenznutzung dar. Nur ist das im Zweifelsfall nicht zu beweisen und so ist es reine Glückssache ob einem geglaubt wird. Sofern das Gerät nicht senden KANN ist es aber ausgeschlossen das einem wegen einer angeblichen Frequenznutzung ohne erlaubniss etwas passieren kann. (Aber auch das reine Abhören ist je nach Richter schon mal mit erheblichen Folgen verbunden)
Aber Bussgelder der BnetzA oder gar Kosten für Messeinsätze kann man so gut vermeiden ;-) Sobald das Gerät aber nur auf einer Frequenz senden kann ist dieser "Vorteil" futsch...
Gruß
Carsten
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