Hallo,
ich kenn jetzt die Prog.-Soft der Geräte nicht. Schau aber mal nach, meist kann man kanalbezogen einstellen ob gesendet werden darf oder nicht. Wenn das nicht geht, schau mal ob Du die TX-Frequenz nicht einfach leer lassen kannst.
Hallo,
ich kenn jetzt die Prog.-Soft der Geräte nicht. Schau aber mal nach, meist kann man kanalbezogen einstellen ob gesendet werden darf oder nicht. Wenn das nicht geht, schau mal ob Du die TX-Frequenz nicht einfach leer lassen kannst.
Gruß
Sebbel2
Sebastiand(..)funkmeldesystem.de
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„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“ (Murphy)
du kannst dir natürlich auch einen Kanal suchen, der nicht vergeben ist (in Bayern gibt es zum Beispiel solche, die entsprechend dann auch gerne von Funkwerkstätten zum Testen genutzt werden), und das Funkgerät auf geringste Sendeleistung stellen. Dann stört man im Normalfall zumindest niemanden, sollte man tatsächlich mal versehentlich auf die Sendetaste kommen.
Ich weiß, legal macht es das Ganze immer noch nicht, begrenzt aber Kollateralschäden ;-)
Gruß,
Stefan
Es wird sich niemand beschweren, weil der Kanal (hier konkret für Bayern der 447) von niemandem verwendet wird / verwendet werden darf (lt. Funkwerkstatt der POL).
Insofern halte ich das Vorgehen immer noch für sinnvoller, als blind eine Frequenz einzustellen und zu hoffen, dass dort niemand unterwegs ist oder noch schlimmer, einen der örtlichen 4m Arbeitskanäle. Wenn jemand dann ständig den Äther zumüllt, wird er ohnehin früher oder später von der BNetzA auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden ;-)
Meiner Meinung nach gehts hier nicht um eine saubere Lösung, da diese nicht möglich sein wird oder einfach darin bestünde, solche HFG gar nicht erst zu verwenden. Sondern man kann lediglich Schadenbegrenzung betreiben.
Gruß,
Stefan
Hallo!
Na da währe ich vorsichtig mit dieser Aussage. Denn "darf nicht verwendet werden" weist darauf hin das es kein "Testkanal" ist, sondern ein Kanal der für ganz bestimmte Zwecke vorgehalten wird!
Naja - warum zum Geier will man überhaupt solch Billigschrott in einem Funknetz bertreiben, trotz Kompatibilitätsproblemen (Deemphase).
Saubere Lösungen währen:
Scanner/FME - oder bei höheren Ansprüchen ein anständiges Funkgerät welches entsprechend konfigurierbar ist.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Inwiefern? Ok, die POL benutzt ihn für Testzwecke in der Werkstatt, aber offiziell gibt es keine Kanalzuteilung in Bayern für den 447. Also dürfte sich auch offiziell niemand beschweren dürfen, dass er auf dem Kanal gestört wird ;-) so meinte ich das.
Gruß,
Stefan
Du schreibst, das ihn niemand verwenden darf. Warum zum Geier soll man ihn dann für soetwas nutzen? Das meine ich. Nur weil man davon ausgeht, das dort niemand funkt, weil es niemand darf, ist ein bissl komisch. Der Betreiber des KG699E ist das also niemand? ;)
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
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