Lieber F64098!
Da ich ein alter Hase in diesem Bereich bin, verwende ich auch noch die alten Ausdrücke wie z. B. "FAG" statt TKG!
Zulassungen für BOS sind evtl. schon älter - sind deswegen aber nicht ungültig geworden, oder? Und daher auch strikt einzuhalten, da sonst eben die Betriebserlaubnis erlischt! Und auch wenn die Zulassungen schon vor vielen Jahren erlassen wurden, haben Sie Gültigkeit - dies gilt auch auf alle Ersatzteile des Melders oder FuG's! Ihr könnt des ja bei Euch so machen wie Ihr es für richtig haltet, aber ich möchte im Schadensfall (wie von mir oben geschildert) nicht an Eurer Stelle sein - nur noch ein kleiner Gedanke: was meinst Du, passiert wenn ein Feuerwehrkamerad auf dem Weg zum Gerätehaus ist und er verursacht (bzw ist darin verwickelt) einen schweren VU? Der Melder wird sichergestellt und überprüft - das ist sicher! (zumindest in Bayern)
Und dann? - Viel Spaß!
Nix für ungut, aber ich möchte halt nicht meinen Kopf für sowas hinhalten!
Viele Grüsse, Alex