Als Funkwart sollte Dir nicht entgangen sein, daß das von Dir zitierte Fernmeldeanlagengesetz schon seit 6 1/2 Jahren nicht mehr gilt und durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ersetzt wurde. ZZF- Zulassungen sind übrigens auch von hintervorgestern.Ich möchte hier übrigens keine "Haare spalten", sehe die Angelegenheit aber aus Feuerwehrsicht bzw. Funkwart und muss mich deswegen auch an das Fernmeldeanlagengesetz bzw. an die Vorschriften des Innenministeriums halten.
Soviel zum Haarespalten.
MfG
Frank