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Thema: Sprechfunklehrgang und THW

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  1. #7
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    (mal abgesehen davon das es keine "Verkehrsform" ist)
    Moin,

    ich schrieb ja auch Gesprächsform, nicht Verkehrsform... ;-)
    Aber von woher nimmst Du die Stundenzahl? In der FwDV 2/2 ist nur von 16h die Rede, wenn ich mich nicht täusche, zumindestens ins Nds. waren es sonst immer 16h.

    Carsten

    EDIT: Ich zitiere aus der FwDV 2, Ausgabe März 2003, herunterzuladen unter www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de:

    3.1 Lehrgang Sprechfunker

    [...]
    Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden[...]

    Weiterhin ist dort ein Musterausbildungsplan, ausgelegt für 16h, ohne praktische Prüfung.
    Geändert von grisucasi (18.06.2010 um 18:57 Uhr) Grund: Nachgeschlagen in der FwDV 2

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