Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
Sagt auch keiner.
Muss ich das jetzt verstehen?
Ich wollte Dir mit meinem Thread verdeutlichen, dass es zumindest in NRW keine Kreisfreien Städte ohne BF gibt. Vgl dazu:
Zitat Zitat von FSHG NRW
§ 10 Berufsfeuerwehren

(1) Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.

(2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamten zu ernennen sind.
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Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
Hi,

Stellt sich die Frage, ob man eine hauptamtliche Wachbereitschaft auch als Berufsfeuerwehr bezeichnen kann oder darf?

Gruß
Nein

Zitat Zitat von FSHG NRW
§ 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.

(2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.
Und wie wir alle wissen: Freiwillige Feuerwehr ist nicht gleich Berufsfeuerwehr.