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Thema: Katastrophenschutz in kreisfreien Städten?

  1. #1
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    Katastrophenschutz in kreisfreien Städten?

    Hallo zusammen,

    Mich würde gern interessieren in wie weit kreisfreie Städte für den Katastrophenschutz verantwortlich sind und wie die Umsetzung im Gegensatz zu anderen Landkreisen abläuft? Werden kreisfreie Städte bei der Planung des landesweiten Kat-Schutz vom Bund berücksichtigt, beispielweise bei der Stationierung von neuen Kat-Schutz-Fahrzeugen?

    Über aufklärungsreiche Antworten würde ich mich freuen.

    Gruß

  2. #2
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    Hi,

    Kreisfreie Städte werden genauso behandelt wie Landkreise...
    Nur das der HVB sich da "Oberbürgermeister" anstelle "Landrat" nennt.

    Auch der Aufbau der Verwaltungsstruktur ist fast identisch... Einziger Unterschied ist das in der Regel EINE BF mit einem LDF vorhanden sind und nicht unzählige "eigenständige" Wehren. Das vereinfacht natürlich vieles...

    Die Zuweisungen werden nach Bedarf gemacht... Also auch wenn da Bedarf gesehen wird gleichberechtig an Kreisfreie Städte. Warum auch nicht, teilweise Leben dort wesentlich mehr Menschen als in einem durchschnittlichen Landkreis!

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    AW

    Bei uns läuft es so bei einer Neuzuteilung, das die Berufsfeuerwehr als führende Stelle mitentscheiden darf welche Organisation, was an Neuzuteilung bekommt, ebenfalls kümmert sich die BF auch um die Fahrzeuge vom Bund bezüglich Überprüfung und Reperatur.

    Zu Deutsch die BF ist bei uns in der Kreisfreien Stadt für den Kat Schutz zuständig, ist eigentlich eine tolle Sache gerade in Sachen Ausstattung wie Meldeempfänger etc, da kümmert sich die BF drum.

  4. #4
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    Und bei kreisfreien Städten ohne BF geht's genauso ^^
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  5. #5
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Und bei kreisfreien Städten ohne BF geht's genauso ^^
    Aber zumindest nicht in NRW - da ist jede kreisfreie Stadt zur Einrichtung einer BF per FSHG verpflichtet.
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  6. #6
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    Moin zusammen, also bei uns in Lüneburg wird der Kat-schutz durch den ASB, das DRK und die Feuerwehren sicher gestellt. Bei uns Funktioniert das so: Wir sind immer im Wöchentlichen Wechsel. Heißt. Hat das NEF vom ASB in der Stadt Dienst müssen wir auch die SEG/MTF und den Orgl. Stellen die Woche drauf ist das DRK drann wobei das DRK keine MFT(Medical-Task-Force, diese bilden wir mit Uelzen und Lüchow-Dannenberg) stellt dafür ist rein der ASB verantwortlich. Kommt es zum Kathastrophenfall wird die in Bereitschaft stehende SEG/MTF Alarmiert und die Dazu gehörige/n Feuerwehr/n. Und ja wir werden vom ASB Landesverband Niedersachsen gefördert mit Fahrzeugbeschafungen usw. In den nächsten Jahren sollen wir als MTF einen GW-Logistik, so wie weitere RTW/KTW erhalten damit wir in unserem Landkreis und den 2 Umliegenden Landkreisen den bedarf an Rettungsdienstlcihen Fahrzeugen deken können.

  7. #7
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    808
    @ Hinak112,

    du bist dir wirklich sicher, dass ihr eine MTF besetzt? So eine richtig offizielle vom Bund? Oder doch eher was selbst gestricktes?

    Irgendwie hört sich das alles ein wenig komisch an, zumal meines Wissens noch keine MTF wirklich einsatzbereit ist...
    MfG

    brause

  8. #8
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    Joa so wurde uns das gesagt wir sind seit 01.01.2010 im Dienst als MTF.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Aber zumindest nicht in NRW - da ist jede kreisfreie Stadt zur Einrichtung einer BF per FSHG verpflichtet.
    Sagt auch keiner.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Aber zumindest nicht in NRW - da ist jede kreisfreie Stadt zur Einrichtung einer BF per FSHG verpflichtet.
    Hi,

    Stellt sich die Frage, ob man eine hauptamtliche Wachbereitschaft auch als Berufsfeuerwehr bezeichnen kann oder darf?

    Gruß

  11. #11
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Stellt sich die Frage, ob man eine hauptamtliche Wachbereitschaft auch als Berufsfeuerwehr bezeichnen kann oder darf?

    Gruß
    Nein (für NRW gesprochen).

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Sagt auch keiner.
    Muss ich das jetzt verstehen?
    Ich wollte Dir mit meinem Thread verdeutlichen, dass es zumindest in NRW keine Kreisfreien Städte ohne BF gibt. Vgl dazu:
    Zitat Zitat von FSHG NRW
    § 10 Berufsfeuerwehren

    (1) Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.

    (2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamten zu ernennen sind.
    ------------

    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Stellt sich die Frage, ob man eine hauptamtliche Wachbereitschaft auch als Berufsfeuerwehr bezeichnen kann oder darf?

    Gruß
    Nein

    Zitat Zitat von FSHG NRW
    § 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr

    (1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.

    (2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.
    Und wie wir alle wissen: Freiwillige Feuerwehr ist nicht gleich Berufsfeuerwehr.
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  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Muss ich das jetzt verstehen?
    Ich wollte Dir mit meinem Thread verdeutlichen, dass es zumindest in NRW keine Kreisfreien Städte ohne BF gibt.
    Das hat wie gesagt auch keiner behauptet.

  14. #14
    Registriert seit
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    Es ging um Nicht-NRW. Dort gibt es kreisfreie Städte ohne BF. Wollte ich nur sagen.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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