Die gesetzlichen Vorschriften kenne ich nicht, jedoch ist es bei uns z.B. so, dass in einem solchen Fall die benachbarte Leitstelle unsere Leitstelle anruft und nachfragt, ob ein entsprechendes Rettungsmittel (an der Kreigrenze) verfügbar ist.
Wenn ja, dann fährt auch des Öfteren mal ein RTW unseres Landkreises in den Nachbarlandkreis, um schneller beim Patienten zu sein.

Es sollte doch in erster Linie um die Rettung des Patienten gehen und nicht um Streitigkeiten... ("der Einsatz ist in unserem Landkreis, also fährt auch der Rettungsdienst von uns da hin, auch wenn der vom Nachbarkreis schneller wäre")