Hoffentlich liest die BNetzA auch hier mit, damit solch Schrottgeräte, die andere Funkgeräte z.T. empfindlich stören können und damit vielleicht (hoffentlich nie!) nen wichtigen Funkspruch stören könnten, aus dem Verkehr gezogen werden!
Wenn Deine FF/Org der Meinung ist, das Du nen tragbares 4-m-FuG brauchst, möge sie bitte eines den TR gemäßes Gerät beschaffen!
FW sind nunmal Teil der Verwaltung und damit (besonders) an Recht und Gesetz gebunden...und da zählt auch das Telekommunikationsrecht und dessen "Neben- und Zulassungsregeln" dazu.
Umgekehrt (wenn Du etwas von ihr willst) erwartest Du als Bürger ja auch, das sich die Verwaltung an Recht und Gesetz hält.
Sorry