moin moin,

um das ganze hier mal etwas zu entwirren auch mal etwas OT.

Also einen Scanner darf jeder besitzen und sogar in Betrieb nehmen. Alleine das Vorhandensein eines solchen Gerätes rechtfertigt nach derzeitiger Rechtssprechung noch keinen Polizeibeamten, das Gerät einzuziehen. Spät. bei Gericht würde das Gerät wieder freigegeben werden, es sei denn, es liegen eindeutige Beweise für das hören des BOS-Funkes oder ähnlichem vor.

Das KFZ ansich erfüllt noch lange nicht den Straftatbestand der Amtsanmaßung wieso auch - sagt ja keiner, das er zur Feuerwehr gehört oder ähnliches... Mag sein, das es moralisch gesehen etwas grenzwertig ist, aber das zählt am Ende vor Gericht sowieso nicht.

Im übrigen hat neulich höchst richterlich das Landgericht Berlin entschieden, das eine Weste oder ein T-Shirt mit der Aufschrift POLIZEI nicht den Tatbestand eines §§ im STGB erfüllt, so lange keine Hoheitsabzeichen aufgedruckt sind. Im vorliegendem Fall hatte ein Mitbürger eine Weste der Kripo in seinem Besitz, welche durch Beamte eingezogen wurde, mit der Begründung, das man doch keine Polizeiweste haben darf. Falsch gedacht, das LG Berlin hat die Weste wieder freigegeben, obwohl es sich bei der um ein Kleidungsstück handelt, was die Zivilbeamten in den größeren Städten tragen. Alleine die Aussage, man könnte ja die Weste anziehen und tragen reicht hier nicht aus.

Ich könnte morgen auch sterben und deswegen kauf ich mir noch lange keinen Sarg.