Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Falsch, viele Polizisten fühlen sich vielleicht davon gestört, könne aber rein rechtlich nicht wirklich viel dagegen machen...
(Gut, ich gebs zu, den Stress mit Anwalt und Kosten für den zurück bekommen usw. hat man trotzdem, aber man geht definitiv Straffrei aus ^^)

Denn dafür wäre §132a StGB zuständig...

Das du nicht mit einer kompletten Uniform oder mit Hoheitszeichen rumrennen darfst, steht da drin, aber der Schriftzug "Polizei" ist KEIN Hoheitszeichen...

MfG Fabsi
Ist jetzt zwar ein wenig OT, aber trotzdem:

Im Entwurf zur Novelle des hess. RDG ist ein Begriffsschutz für Rettungsdienstbegriffe verankert:

"§13 Schutz von Bezeichnungen
(1) Die Bezeichnungen „Rettungsdienst“, „Krankentransport“, „Zentrale Leitstelle“ oder „Rettungsleitstelle“, „Rettungswache“, „Rettungswagen“, „Rettungshubschrauber“, „Notarztwagen“ oder „Notarzteinsatzfahrzeug“ dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und rettungsdienstliche Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Der Träger des Rettungsdienstes kann Ausnahmen zulassen.
(2) Soweit nach Abs. 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen."