Nach meinem Verständnis sind wir hier von einer Amtsanmaßung aber doch noch sehr weit entfernt.
§ 132 StGB - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...und hier beachte man die Wörter "Ausübung" und "Handlung" in Verbindung mit "...nur kraft eines öffentlichen Amtes..."
Jeder kann sein Fahrzeug so lackieren wie er möchte, denn die "alten" Landeslackiervorschriften gibt es nicht mehr. Solange wie man nicht gegen die StVZO (reflektierende Flächen sind der Beleuchtungsanlage zuzurechnen, ähnlich ist oder war es mit Tagesleuchtfarben) verstößt und nicht FEUERWEHR oder POLIZEI drauf steht, ist doch alles im Lot.
Arbeitsbekleidung mit Reflexstreifen und Rückenschild gibt es etliche und sind auch legitim.
Die Aufschrift "Einsatzdoku" wird so bestimmt nirgends von irgendeiner Fw oder Pol getragen und vllt. stand ja sogar "Einsatzdoku.de" drauf und dann wäre es nur Werbung.
Bedenke das fast alle von den BOS genutzten Begriffe wie z. B. EINSATZLEITUNG, GRUPPENFÜHRER, ABSCHNITTSLEITER, SCHNELLEINSATZGRUPPE, etc. nicht geschützte Begriffe sind, dazu gehört übrigens auch der Begriff "FEUERWEHR".
Wenn man nun sagen würde das es, wegen der vermeintlichen "Vorteilsverschaffung", moralisch nicht in Ordnung ist und/oder das "solche Leute" damit ihr Profilneuröschen pflegen - da gebe ich Dir zu 100% recht.