Erst mal Danke für die schnellen Antworten. Also bei uns im DRK wird das Fahrzeug NUR für Sanitätsdienste gebraucht. Und die sind eher selten. Der MTW wurde von unserem Verein gekauft(also der har mit den Ortsteilfeuerwehren nix zu tun, denn die haben Ihren eigenen Förderverein). Da der Verein mit dem Kauf des MTW der Stadt entgegen kam, hat die Stadt gesagt daß sie dafür die Unterhaltskosten übernimmt (Versicherung, Sprit, Reparatur usw.). Also ist das Fahrzeug auch auf die Stadt angemeldet. Aber jetzt denkt halt der Stbi er könne darüber verfügen wie er will. Und das geht halt meiner Meinung nach net (nicht). Und wie gesagt, da unsere DRK-Gruppe gar nicht zu Irgendwelchen Einsätzen alarmiert wird (weil ja alle in der FW sind) steht der ELW immer brav in der Garage des Feuerwehrhauses. Also müßte man doch DIESES Fahrzeug nutzen können, dürfen, müssen, sollen usw. Meienr Meinung nach ist es irrsinnig einen zweiten ELW zu basteln und somit auch noch auf ein Universal einsetzbares Fahrzeug zu verzichten. Zumal die Gelder in den städtischen Haushalten sowieso knapper sind als je zuvor. Deshalb die bitte an Euch: Her mit Argumenten, denn morgen (Freitag 17.Januar) ist Sitzung!!

Es grüßt FMS Garfield