Unser DRK-ELW ist zwar von den Geldern des Fördervereins bezahlt, wird aber vom Feuerwehrhaushalt mit bezahlt und Versichert. Also ist es im Städtischen Sinne ja ohnehin schon ein FW-Fahrzeug. Ich find auf San. Diensten braucht man schon ein Fahrzeug mit 4m Funk. Vielleicht muß man ja mal ein RTW anfordern. Logisch das das auch über Telefon geht. Aber wenn wir unseren Tag des Gastes im Ort haben beispielsweise sind mehrere tausend menschan am und auf dem Wasser und in der STadt zugange. Dort werden wir im San-Dienst von der FW unterstützt. Da kann es sein daß unser Fahrzeug mal schnell von A nach B muß. Also finde ich ist das Blailicht und die Funkgeräte für 2 u. 4m gerechtfertigt.

Zum MTW mit Blaulicht. Mener Kenntniß nach darf ein Fahrzeug daß auf eine Privatperson zugelassen ist nicht mit Sosi-Anlage ausgerüstet werde. Wenn es dann auf den Förderverein zugelassen wird entspricht das ja einer Zulassung auf eine Privatperson! Oder bin ich da falsch informiert???


Es grüßt FMS Garfield