Ergebnis 1 bis 15 von 30

Thema: Feuerwehrmann privat im Einsatz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    28.03.2010
    Beiträge
    1

    Feuerwehrmann privat im Einsatz

    Hallo,
    ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

    Danke :-)

  2. #2
    faboi Gast
    Zitat Zitat von Valentina Beitrag anzeigen
    ...Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen?...
    Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung

  3. #3
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Ich denke, es verlangt niemand, dass du ohne PSA in ein brennendes Gebäude rennst - doch zumindest den Notruf absetzen muss schon machbar sein! Evtl. kannst du als "Profi" auch schon ne genauere Lage liefern als ein Laie - z.B. Gastank, Wohnhaus/Etagen etc.

    Grüße,

  4. #4
    Registriert seit
    07.02.2006
    Beiträge
    415
    Eigenschutz geht vor! Steht auch irgendwo gesetzlich geschrieben. Denn es nützt niemanden etwas wenn dann der Feuerwehrmann der privat unterwegs ist und dann am Ende auch noch im Haus in Gefahr gerät. Notruf sollte schon mindestens drin sein.

  5. #5
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Es ist jeder zur Ersten Hilfeleistung verpflichtet, soweit es Ihm zumutbar ist. Oder so ähnlich lautet der Gesetzes-text dazu.! Man ist aber nicht dazu verpflichtet, sich selbst in Gefahr bringen. Es reicht schon wenn man nen Notruf absetzt, um seiner Verplichtung nachzukommen. Es kann ja auch andere Verpflichtungen geben, denen ich nachzukommen habe. Aufsicht von Älteren Personen, oder Kindern.

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Neben der Hilfeleistungspflicht gibt es je nach Bundesland auch eine Meldepflicht:
    Zitat Zitat von FSHG NRW
    § 35 Meldepflicht

    Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

  7. #7
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    Zitat Zitat von Valentina Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

    Danke :-)
    ich denke ein Feuerwehrmann weis ,das man erst Verstärkung ruft,dann beginnt zu helfen bzw beides gleichzeitig um wertvolle Zeit zu sparen. weil erst ewig selber rumdoktorn und dann merken das nix geht,kann zu spät sein.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •