Mal wieder ein Streit um die FFw bzw. eine Sirene:
http://www.hna.de/nachrichten/kreis-...er-677564.html
http://www.hna.de/nachrichten/kreis-...nn-657974.html
Edit: 2. Link eingefügt
Mal wieder ein Streit um die FFw bzw. eine Sirene:
http://www.hna.de/nachrichten/kreis-...er-677564.html
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Geändert von brause (23.03.2010 um 17:15 Uhr)
MfG
brause
Hallo Brause,
welche Meinung hast DU?
Grüße J.
Hallo,
eine Sirene ist mit sicherheit, ein effektives Mittel und ich glaube auch, es geht weniger um die Sirene ansich, als um ihren Standort.
Grüße J.
Eben, gegen eine Sirene zur Bevölkerungswarnung (durchschnittlich vielleicht 0,05 echte Alarmierungen im Jahr plus 1 oder 2 Probealarme im Jahr und die auch noch tagsüber) hat vermutlich keiner etwas.
Eine Sirene zur Alarmierung der Feuerwehr (x echte Alarmierungen im Jahr zu allen Tages- und Nachtzeiten, monatlicher oder wöchentlicher Probealarm) ist etwas anderes und meines Erachtens wirklich nicht mehr zeitgemäß. Wenn ich in einem Ort wohnen würde, wo so etwas geplant wird und nicht in der Feuerwehr wäre, wäre ich auch dagegen.
In der Regel ist eine Sirene doch auch wenn sie zur Alarmierung der Feuerwehr gedacht ist eine Fallback-Einrichtung.
Wir haben in unserem 2.000-Seelen-Ortsteil auch die alten Sirenen (2 Stück, die schon immer für Luftschutz UND FF genutzt wurden) übernommen und sie werden von der Kommune weiterbetrieben.
Aber: Außer Probealarm ein paar mal übers Jahr verteilt, werden sie eigentlich garnicht mehr zur Alarmierung verwendet. Schließlich besitzen wir seit 1991 digitale POCSAG-Meldeempfänger nebst ordentlicher Anzahl POCSAG-Repeater - bei uns kriegt man _überall_ den Alarm.
Sirenenalarmierung war 2009 einmal, da hat ein Vollpfosten den manuellen Taster gedrückt. Und dann eine Woche später nochmal im Nachbarort...
Warum in diesem Ort keine POCSAG-Repeater verwendet werden, erschließt sich mir nicht, alarmieren die noch über 4m analog?
Nur kannst du nichts dagegen tun, § 46 Absatz 4 HBKG sagt das nämlich audrücklich:
Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte
von Grundstücken, baulichen Anlagen, Schiffen oder Luftfahrzeugen sind verpflichtet, das
Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweisschildern für Zwecke des
Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu
dulden.
Viele Grüße
Christian
@ Überhose:
Das ist das Problem an unserer Regionalzeitung (die leider eine Monopolstellung hat): es wird viel zu oft schlecht recherchiert, so auch hier. Daraus ergeben sich eben soche Mutmasungen.
Aber ich habe das so verstanden, dass die primäre Alarmierung ach zukünftig per Melder laufen soll.
MfG
brause
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