Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Wenn ich in einem Ort wohnen würde, wo so etwas geplant wird und nicht in der Feuerwehr wäre, wäre ich auch dagegen.
Nur kannst du nichts dagegen tun, § 46 Absatz 4 HBKG sagt das nämlich audrücklich:

Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte
von Grundstücken, baulichen Anlagen, Schiffen oder Luftfahrzeugen sind verpflichtet, das
Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweisschildern für Zwecke des
Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu
dulden.