Nur kannst du nichts dagegen tun, § 46 Absatz 4 HBKG sagt das nämlich audrücklich:
Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte
von Grundstücken, baulichen Anlagen, Schiffen oder Luftfahrzeugen sind verpflichtet, das
Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweisschildern für Zwecke des
Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu
dulden.