Blöd nur, dass die Datenschutzbeauftragten zwar beraten und empfehlen können, aber keine eigene Regelungskompetenz in dem Bereich haben. Solange es also kein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung gibt, wird es keine verpflichtende Verschlüsselung der Alarmierung geben.
Es wäre auch in bestehenden Netzen ein ziemlich Aufwand, diese nachzurüsten (wenn ich allein daran denke, hier im Kreis über 2.200 DME ersetzen zu müssen ....).