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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Tja jetzt sind wir in der Zeit angekommen in der Hilfe am nächsten nichts mehr Wert ist und nicht mehr geduldet wird. Irgendwo Sterben Menschen in Autos oder in brennenden Häuser und niemand DARF helfen weil ihm dann gekündigt wird, weil dem Arbeitgeber das Geld was er verdient sehr viel wichtiger ist als Menschenleben. ...
    Man sollte auch mal die Hintergründe beleuchten welche zu dieser Einstellung der Gesellschaft, gegenüber dem Ehrenamt im allgemeinen und der Feuerwehr im speziellen, geführt hat.

    Ich bin selber sowohl Inhaber einer Firma als auch ehrenamtlich tätig.

    Grundsätzlich:
    Sicherlich darf kein Mensch sterben weil die Mitglieder einer Feuerwehr nicht ausrücken können/dürfen!

    Aber...
    ...überwiegend, wenn man überhaupt von Schuld reden kann, liegt diese in der Politik von Länder, Kreise und Kommunen. Hier fehlt die EINDEUTIGE Rechtssicherheit für Mitglieder ALLER Hilfsdienste die ehrenamtliche Helfer einsetzen. Dann muß aber auch das Einkommen zu 100% gesichert sein und zwar unbürokratisch und zeitnah! Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.

    ...Ehrenamt macht nun mal nicht satt!
    In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten muß sich jeder ehrenamtlich tätige ernsthaft überlegen was ihm wichtiger ist. Ehrenamt oder Arbeit

    ...vielleicht sollte man auch mal das Aufgabenfeld der Feuerwehr wieder auf die orginären Aufgaben beschränken und nicht als "Mädchen für alles" einsetzen und dadurch die Akzeptanz in Firmen und Betrieben nicht noch zusätzlich mindern.

    ...wenn ein Betrieb Mitarbeiter nicht freistellen kann (wie z.B. Fluglotzen, Busfahrer, Altenpflegerinnen, etc.) sollte der Betrieb dieses beim Innenminsterium z.B. nachweisen müssen.

    Wie in dem oben beschriebenen Fall sehe ich den Einsatz der Feuerwehr als nicht gerechtfertigt, höchstens zum sicherstellen des Brand- und Umweltschutzes mit max. 6 Einsatzkräften. Alles andere können problemlos Polizei, Stadtreinigung bzw. Bauhof und Bergungsunternehmen bewerkstelligen.

    Wie schon gesagt Brandschutz und Menschen- bzw. (Groß-)Tierrettung JA - alles andere NEIN
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    [...]Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Tja, dann muß man eben mehr hauptamtlich einstellen bzw die Stadt/Gemeinde muß vorrangig Feuerwehrleute einstellen.
    Versteh ehrlich gesagt eh nicht warum man in Bayern soviele Feuerwehren braucht.
    Aber das is ein anderes Thema.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    FYI: Zum ursprünglichen Fall siehe aktuelles FW-Magazin, S. 16ff.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Sorry, aber ich glaube Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden oder Du bist noch nicht im Jahre 2010 angekommen.

    Wäre doch kein Problem alle sog. Freistellungsparagraphen, deiner Meinung nach, zu streichen da sie ja keinen gesetzgebenden Charakter haben bzw. erfüllen.

    @ Alex22:
    ...das sehe ich auch so z.B. für die Einsätze Mo-Fr 06:00-18:00h eine hauptamtliche Wachbereitschaft von 6 Figuren durch die Kommune betreiben und das Problem ist gelöst - 10 Arbeitslose weniger - Erstangriff und Menschenrettung sichergestellt - Arbeitnehmer können ihrer Arbeit nachgehen und in ihrer Freizeit "Retter" spielen und löschen gehen.

    Wenn das dann noch die orginären Aufgaben der FEUERwehr sind, sind doch alle glücklich.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Also ich wär dabei.


    Aber ich weiß auch, z.B. wieviele Feuerwehrleute (-funktionäre...) hier in RLP rumheulten (und z.T. jetzt einfach ignorieren), als in RLP die Feuerwehrzuständigkeit bei Ölspuren von oberster Stelle verneint wurde.

    Das System, was für alle Beteiligten am besten wäre, wird sich nicht aus dem derzeitigen System heraus entwickeln, sondern wird unter Entwicklung heftiger Reibungspunkte von außen aufdiktiert.

    (BTW: Hat einer den letzten "Behördenspiegel" durchgeblättert? Eine staatliche Stelle veröffentlicht eine Untersuchung, aus der hervorgeht, dass die existierenden Hilfsfristen in manchen Gegenden real heute schon unerreichbar sind - und keinen interessierts.)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

  8. #8
    draconomicon Gast
    Ich gehe davon aus, dass die Wehrführung es verstanden hätte, wenn sie bescheid gesagt hätte, dass sie während der Probezeit, werktags nicht mit ausrückt.

    Wie ich bereits gesagt habe, Ehrenamt in allen ehren, aber ich kann damit meine Brötchen nicht verdienen. Mein Arbeitsplatz, meine berufliche und finanzielle Zukunft ist mir doch wichtiger als das Ehrenamt.

    Ausserdem war es eine klare Anweisung des Chefs, dass er keine Fehlzeiten aufgrund Einsatzes mit der Feuerwehr duldet. Die war ein eindeutiger Verstoß ihrerseits, also auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch wenn dies anders zu regeln gewesen wäre.

    Meine Frage an euch:

    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.

    Mfg

  9. #9
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    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.
    Ich nicht, was ich eigentlich nur lustig finde.
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
    Welche Möglichkeiten meinst du? (Und: Staat = Staat?)

  11. #11
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    Der Staat bzw die Länder geben ja per Gesetz raus, das Arbeitgeber ihre Arbeiter/Angestellten für den Feuerwehreinsatz freizustellen haben.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
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