Die Teilnahme am BOS Funk wäre hier nur bei Teilnahme an der Notfallrettung oder Mitwirkung im Katastrophenschutz zulässig.
In beiden Fällen ist der richtige Ansprechpartner zunächst der Landkreis Havelland als Träger des Rettungsdiensts und Katastrophenschutzes. Und dieser kann sodann auch ganz genau sagen, ob und welchen der den nichtpolizeilichen BOS in Brandenburg zugewiesenen 2m-Kanäle die DRK-Ortsgruppe benutzen darf.
Gruß
Knut Schellhorn